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- allmählig wieder sinken zu lassen, und es noch einmal mit gelindern
Vorstellungen zu versuchen. Aber er verlor seinen Atem dabei. Der ungeschlachte
Mensch bestand darauf, dass er für den Schatten seines Esels bezahlt sein wollte;
und da Strution eben so hartnäckig dabei blieb, nicht bezahlen zu wollen: so
war zuletzt kein andrer Weg übrig, als nach Abdera zurückzukehren, und die Sache
bei dem Stadtrichter anhängig zu machen.
 
                                Zweites Kapitel
                  Verhandlung vor dem Stadtrichter Philippides
Der Stadtrichter Philippides, vor den alle Händel dieser Art in erster Instanz
gebracht werden mussten, war ein Mann von vielen guten Eigenschaften; ein
ehrbarer, nüchterner, seinem Amte fleißig vorstehender Mann, der jedermann mit
großer Geduld anhörte, den Leuten freundlichen Bescheid gab, und im allgemeinen
Ruf stund, dass er unbestechlich sei. Überdies war er ein guter Musikus, sammelte
Naturalien, hatte einige Schauspiele gemacht, die, nach Gewohnheit der Stadt,
sehr wohl gefallen hatten, und war beinahe gewiss, beim ersten Erledigungsfalle
Nomophylax zu werden.
    Zu allen diesen Verdiensten hatte der gute Philippides nur einen einzigen
kleinen Fehler, und das war: dass, so oft zwo Parteien vor ihn kamen, ihm allemal
derjenige Recht zu haben schien, der zuletzt gesprochen hatte. Die Abderiten
waren so dumm nicht, dass sie das nicht gemerkt hätten; aber sie glaubten, dass
man einem Manne, der so viele gute Eigenschaften besitze, einen einzigen Fehler
leicht zu gut halten könne. Ja, sagten sie, wenn Philippides diesen Fehler nicht
hätte, er wäre der beste Stadtrichter, den Abdera jemals gesehen hat. - Indessen
hatte doch der Umstand, dass dem ehrlichen Manne immer beide Parteien Recht zu
haben schienen, natürlicher Weise die gute Folge, dass er nichts angelegners
hatte, als die Händel, die vor ihn gebracht wurden, in Güte auszumachen; und so
würde die Blödigkeit des guten Philippides ein wahrer Segen für Abdera gewesen
sein, wenn die Wachsamkeit der Sykophanten, denen mit seiner Friedfertigkeit
übel gedient war, nicht Mittel gefunden hätte, ihre Wirkung fast in allen Fällen
zu vereiteln.
    Der Zahnarzt Strution und der Eseltreiber Antrax kamen also brennend vor
diesen würdigen Stadtrichter gelaufen, und brachten beide zugleich mit großem
Geschrei ihre Klage vor. Er hörte sie mit seiner gewöhnlichen Langmut an; und,
da sie endlich fertig oder des Schreiens müde waren, zuckte er die Achseln, und
der Handel deuchte ihm einer der verworrensten, die ihm jemals vorgekommen. Und
wer von euch beiden ist denn eigentlich der Kläger, fragte er?
    Ich klage gegen den Eselmann, antwortete Strution, dass er unsern Kontract
gebrochen hat.
    Und ich, sagte dieser, klage gegen den Zahnarzt, dass er sich ohnentgeltlich
einer Sache angemasst hat, die ich ihm nicht
