 nicht ein jedes, das man damit beladen
wollte, geeilet haben sollte, sich einer so mühsamen Bürde so bald nur immer
möglich wieder auf die Schultern einer andern Person zu entledigen. Der junge
König überließ den größten Teil davon seiner Mutter; seine Mutter ihrem
Günstlinge; der Günstling seinem ersten Sekretär; der erste Sekretär seiner
Mätresse; die Mätresse einem Bonzen, welcher, unter dem Vorwand an ihrer Seele
zu arbeiten, Gelegenheit fand sich sehr tief in die Angelegenheiten der Welt zu
mischen, und endlich eine große Rolle zu spielen, ohne einen andern Beruf dazu
zu haben, als einen lächerlichen Ehrgeiz, und die Neigung zum Ränkeschmieden,
die damals ein unterscheidendes Merkmal der Personen seines Standes in
Scheschian war. Natürlicher Weise konnte diese Einrichtung der Sachen von keiner
langen Dauer sein. Das System änderte sich, so wie die geheimen und unermüdeten
Bewegungen der Regiersucht und des Eigennutzes eine Verwechselung der Personen
veranlasste. Es begegnete also, zum Beispiel, dass die besagten Pflichten zwischen
der Königin-Mutter und einer Mätresse des Königs geteilt wurden; die Mätresse
übertrug alsdann ihren Anteil an ihre erste Kammerfrau; diese an ihren
Liebhaber; der Liebhaber an seinen vertrautesten Diener, und so fort; und was
man von allen diesen Veränderungen am gewissesten sagen konnte, war, dass der
Staat gemeiniglich mehr dabei verlor als gewann.«
    »Ich bin zwar bereits über zwanzig Jahre Sultan«, sagte hier Schach-Gebal
lächelnd: »aber ich möchte doch bei dieser Gelegenheit gerne von dir hören,
Danischmend, was ihr andern weisen Leute unter den Pflichten eines Königs
versteht.«
    »Sire«, versetzte Danischmend, »ich habe dazu nichts anders vonnöten, als
alles das Rühmliche, was Ihre Majestät getan haben, in allgemeine Sätze zu
verwandeln« - - - -
    »Keine Komplimente, ein für allemal!« sagte der Sultan. »Eure Gedanken von
der Sache, mit Vorbehalt meiner Freiheit davon zu denken was mir belieben wird!«
    »Die Pflichten eines Königs also, sind:
    Einem jeden sein Recht so bald und so wohlfeil als möglich widerfahren zu
lassen, und alle Ungerechtigkeiten, die er nicht verhindern kann, zu bestrafen;
    die tauglichsten Personen zu den öffentlichen Ehrenstellen und Ämtern zu
befördern;
    die Verdienste zu belohnen;
    die Staatseinkünfte weislich anzuwenden;
    und seinen Völkern sowohl innerliche Ruhe als Sicherheit vor auswärtigen
Feinden zu verschaffen.
    In so fern alle diese Pflichten wirklich erfüllt werden (setzt man hinzu),
kann es dem Staate gleichgültig sein, ob sie der König durch sich selbst oder
durch andere ausübet; genug dass er der erste Beweger aller Triebfedern desselben
ist. Indessen hat es doch zu allen Zeiten Fürsten gegeben, welche durch ihr
Beispiel diese Pflichten um ein Namhaftes erschwert haben. Sie glaubten
