 Stärke in der Philosophie zu
geben, verteidigte er in seinem dreizehnten Jahre öffentlich einen sehr
tiefsinnigen Beweis, dass ein Ding - ein Ding ist, und so lang und so fern als es
ist was es ist, nicht zugleich etwas andres sein kann als es ist. Sein Lehrer in
der Staatswissenschaft hatte nichts Angelegeners, als ihm die ausgebreitetste
Kenntnis von dem Umfang und den Rechten der höchsten Gewalt, und von den
unzählbaren Mitteln und Wegen, wie man sich mit guter Art des Eigentums seiner
Untertanen bemächtigen kann, beizubringen. Hingegen nahm sich sein Lehrer in der
Moral sehr in Acht, die Zärtlichkeit seines Ohres durch Erwähnung des
unangenehmen Wortes Pflichten zu beleidigen. Er bildete sich ein, es
vortrefflich gemacht zu haben, wenn er dem Prinzen, in zierlich gedrehten
Perioden oder durch rührend ausgemalte Beispiele, Gerechtigkeit und
Wohltätigkeit als die höchsten Tugenden eines Fürsten vorschilderte. Aber der
Ton, worin er von diesen Tugenden schwatzte, das unbesonnene und übertriebene
Lob, womit er einige Fürsten wegen ziemlich zweideutiger Handlungen dieser Art
unter die Götter versetzte, musste natürlicher Weise eine verkehrte Wirkung bei
seinem Untergebenen tun. Der junge Isfandiar machte sich von Gerechtigkeit und
Wohltätigkeit einen Begriff, der für das Glück seiner künftigen Untertanen
gänzlich verloren ging. Er glaubte, die Ausübung dieser Tugenden hange bloß von
seiner Willkür ab; und er mutmasste auch nicht von ferne, dass sie allein durch
ihre unzertrennliche Verbindung zu Tugenden werden, und dass die unermüdete
Bestrebung, beide in dem ganzen Umfang des Regentenamtes auszuüben, eine so
wesentliche Fürstenpflicht sei, dass derjenige, welcher sie funfzig Jahre lang in
der höchsten Vollkommenheit ausgeübt hätte, beim Schluße seines Lebens kein
andres Lob verdient hätte, als das Zeugnis seine Schuldigkeit getan zu haben.
Kurz, der höfische Mentor hatte keinen Begriff davon, dass man einem jungen
Fürsten die Ausübung aller Tugenden, von welchen das Wohl seiner Untergebenen
und die möglichste Vollkommenheit seines Staates abhängt, unter der Gestalt von
Verbindlichkeiten vorstellen müsse, deren Forderungen eben so dringend als
unverletzlich sind; es sei nun, dass man sie von den Gesetzen des höchsten
Wesens, als des Königs über die Könige, oder von einem gesellschaftlichen
Vertrag ableite, vermöge dessen derjenige, der die meisten Rechte zu haben
scheint, gerade der ist, der die meisten Pflichten hat.«
    »Ohne Unterbrechung, Herr Doktor«, sagte der Sultan: »ich sollte doch
denken, der Sittenlehrer des jungen Prinzen Isfandiar habe nicht so ganz unrecht
gehabt, ihm das, was ihr die Pflichten der Fürsten nennt, unter einer gefälligen
Gestalt zu zeigen. Das Wort Pflicht ist ein hartes Wort: es hat für die
Untertanen selbst einen widrigen Ton; wie sollten wir andere unsere Ohren daran
gewöhnen können? Wir werden die Tugend immer liebenswürdiger finden,
