 diejenigen Distriktsmagistrate, die diesen
Geheimbündlern anfänglich energisch entgegengetreten seien, von den oberen
lokalen Behörden dafür Verweise erhalten hätten; seitdem ließ sie die
Unruhestifter zum mindesten gewähren, wenn sie sie nicht gar begünstigten. Von
Yü Hsien, dem Gouverneur Schantungs, sei allgemein bekannt, dass er die ganze
Bewegung unterstütze.
    Das Tsungli-Yamen erwiderte auf Vorstellungen der Gesandten,
Geheimgesellschaften seien bekanntlich in China seit altersher aufs strengste
verboten - was eigentlich so viel bedeutete, als dass sie von altersher bestanden
hatten -, wenn daher von organisierten Banden die Rede sei, so könne es sich nur
um die autorisierten lokalen Dorfmilizen handeln, die eben jene Räuberbanden
bekämpften. Was schließlich angebliche Ansprüche auf übernatürliche Kräfte
beträfe, so seien das Kindereien, die von den Missionaren aufgebauscht würden.
Das Verhalten der Beamten solle in den einzelnen Fällen untersucht werden.
    Wiederum beruhigte man sich, obschon die Meldungen über Ausdehnung der
Bewegung mit beinahe langweilig werdender Monotonie einliefen. Aber Schantung
schien weit. Außerdem wollte auch keiner der Gesandten als derjenige gelten, der
als erster im Tsungli-Yamen mit scharfen Worten Vorstellungen gemacht. Jeder
hegte die gleiche Scheu, die chinesische Regierung dadurch zu verstimmen und so
ihre vielumworbenen Aufträge und sonstigen Begünstigungen einem schmiegsameren
Rivalen zuzuwenden. Die emsigen Konzessionsjäger und Anleihevermittler boten
ihrerseits allen Einfluss auf, um jedes energische Vorgehen zu hindern, denn bei
dem für sie einzig massgebenden Zweck, vorteilhafte Geschäfte rasch
abzuschließen, bildeten wenigstens scheinbar ruhige Zustände ein
Haupterfordernis. Ohne weiterzuschauen und stets nur von der Eifersucht auf den
politischen oder kommerziellen Konkurrenten geleitet, bedachten sie alle nur
immer die Erfordernisse der augenblicklichen Marktlage.
    Wenn Tschun solcherlei Erwägungen gelegentlich von den Herren der
Gesandtschaft erörtern hörte, wollte es ihm jetzt, bei zunehmender Reife,
bisweilen scheinen, als handle es sich für die Fremden in China vielleicht doch
weniger um Kulturaufgaben als um Gelderwerb. Er erinnerte sich der Geschichte
vom goldenen Kalbe in der Bibel. Das sollte ja damals zertrümmert worden sein.
Aber vielleicht hatte die Taitai recht, als sie ihm im Tempel vor Tsä schens
Bilde erzählte, es wären statt des einen goldenen Kalbes in den Ländern jenseits
der Meere dem Gott des Reichtums zahllose Altäre errichtet worden.
Inzwischen spielten sich in den Pekinger Kaiserpalästen Ereignisse ab, die von
den europäischen Beobachtern kaum bemerkt wurden, den Landeskindern aber voll
unheimlicher Bedeutung erschienen.
    Da nämlich der schattenhafte Kaiser Kwang Hsü schon über fünf Jahre
verheiratet war, ohne dass ihm ein Erbe geboren worden, war es, altem Brauch
gemäß, an der Zeit, nach einem präsumtiven Erben Umschau zu halten und zu seiner
Ernennung zu schreiten. Tzü Hsis Wahl fiel auf den vierzehnjährigen Sohn des
Prinzen Tuan, und sie proklamierte ihn zum Ta a ko, obschon der mächtige
südliche Vizekönig Liu ku nyi, der auch
