 kleinerer oder größerer
Vergehen in den letzten Jahren zur Verantwortung gezogen worden; indes er hatte
es dann, wie Adam sehr richtig bemerkt, gleich seinen Vordern, auf den Amtmann
und den Justitiarius geschoben, und alle Teile hatten einander gekannt, hatten
mit einander zu verkehren gewusst und ungefähr voraussehen können, worauf sie
sich gefasst zu machen hätten. Jetzt, da der Freiherr selbst Gericht halten
wollte, war es ein Anderes.
    Es waren Frevel geschehen, wie sie bis dahin nicht vorgekommen waren, nicht
hatten vorkommen können, und da sich in den Köpfen der unaufgeklärten und
kurzsichtigen Menge die Begriffe wunderlich kaleidoskopisch zusammensetzen und
gestalten, hatte sich, weil die erschlagene Kammerjungfer und der gemisshandelte
Koch Fremde gewesen, und weil der verwundete Geistliche ein Katholik war, die
Vorstellung der Leute bemächtigt, sie sollten nicht von ihrem rechtschaffenen
protestantischen Herrn Justitiar nach ihrem alten Rechte und Herkommen gerichtet
werden, sondern nach fremden und katholischen Gesetzen, die eben deshalb der
gnädige Herr, der ja auch katholisch war, selbst handhaben wolle. Dagegen habe
der Herr Pfarrer Einspruch getan und der gnädige Herr ihm die Pfarre zur Strafe
abgenommen. Nun werde der Kaplan an seine Stelle kommen und allem wahren
christlichen Wesen in der Gemeinde mit Schrecken ein Ende gemacht werden.
    Wo hier und da eine derartig verwirrte Vorstellung dem Amtmanne oder dem
Justitiarius zu Ohren gekommen war, hatten sie dieselbe zu bekämpfen versucht,
aber es ist ein Kennzeichen der Unvernunft, dass sie sich nicht überzeugen lassen
mag; und wenn es dann doch gelungen war, einen oder den andern von den Männern
zu beruhigen, so kamen die Frauen, welche sich weinend und wehklagend bei der
Pfarrerin Rats erholen gingen, mit beängstigenden Voraussichten, mit dem
Glauben an die schlimmsten Möglichkeiten in ihre Wohnungen zurück, und die
misstrauische Angst wuchs nur noch höher empor.
    Unglücklicher Weise wichen die Anordnungen des Freiherrn nun auch von dem
Hergebrachten ab. Sonst hatte man die Termine in der Gerichtsstube in Rotenfeld
abgehalten, die Angeschuldigten waren auf wohlbekanntem Wege nach der
Gerichtsstube gegangen oder gebracht worden, hatten sich an den Häusern,
zwischen den Gärten hin gedrückt und in der Gerichtsstube den Justitiarius, den
Schreiber, den Schulzen in der gewohnten, ihnen allen bekannten Alltagstracht
gefunden, und die Angelegenheit war, wie schlimm sie für den Betroffenen auch
sein mochte, doch ohne besonderen Schrecken für ihn abgegangen. Diesmal war das
anders. Diesmal hatte man die Angeklagten in das Schloss beschieden, und
Jedermann machte sich nun auf das Äußerste gefasst. Denn warum ließ man's nicht
beim Alten, wenn man nicht besondere Absichten hegte? Schon der Weg über den
großen Schlosshof, den die Angeklagten in Begleitung der beiden Büttel vor aller
Welt Augen zurücklegen müssen, war eine schwere Pein und eine Strafe für sie
gewesen
