 in einen Kerker gerufene Glück hatte sogar etwas Romantisches für die Welt,
die im Grunde das Regelwidrige dem Regelmässigen vorzieht, nur darf sie es in
ihren nächsten Interessen nicht berühren und ihr nicht irgend welche Opfer
auferlegen.
    Noch eine größere Genugtuung der öffentlichen Meinung, von der Freude der
Parteigenossen der Brüder nicht zu sprechen, lag in der Verkürzung der den
Erben des Komturs Hugo von Wildungen zahlbaren Summe. Das Obertribunal hatte im
ermutigenden Gefühle seiner Beweisauffindung doch die Grenze der Mäßigung nicht
überschritten. Es hatte durch eine Verringerung der beanspruchten Summen jenem
Verlangen nach dem Mittelweg entsprochen, das sich niemals abweisen lässt, wenn
man erhitzte Gegner lange und hartnäckig auf ihre vermeintlichen Rechte bestehen
sieht. Die Gründe, die das Obertribunal für seine Ermässigung der streitigen
Werte auf eine Million, allerdings jenes schweren im Norden üblichen Geldes,
anführte, konnten von keiner billigen Einsicht getadelt werden. Man schlug vor
allen Dingen nicht nur den Genuss eines dreihundertjährigen Besitzes, sondern
ebenso auch die Mühewaltung an, die diesen Besitz doch immer zusammengehalten
hatte. Man konnte zwar nicht in Abrede stellen, dass die Liegenschaften der
St.-Johanniter von Angerode, wenn man die Güter und Gebäude nach ihrem jetzigen
Werte veranschlagte - denn eine Entäusserung der Besitzungen selbst war kaum
möglich - eher im Preise zu vergrößern, als zu vermindern waren; dennoch brachte
man rechtliche Bedenken genug vor, die erwiesen, dass eine fast in Verjährung
gekommene Erbschaft aufhöre, ihre ursprüngliche Integrität zu behalten, wenn
ihre Erträgnisse öffentlichen Zwecken zugeflossen waren, bei denen, wie z.B. die
Armenpflege, es unmöglich war, sich an Die zu halten, die eben entweder tot
waren oder, wenn sie lebten, nur das Beneficium inventarii, Schulden, Kummer und
Elend anbieten konnten. Diese beweiskräftige Verringerung der Summe auf eine
Million war in der Tat eine Versöhnung mit allen Parteien und trug nicht wenig
dazu bei, die fast abgöttische Verehrung vor den Entscheidungen des höchsten
Gerichtshofes zu erhalten und den erschreckten, in dieser Zeit der Willkür und
der Rechtsverfälschung über des Lebens allgemeine unsichere Schwankung
zitternden Gemütern das Hochgefühl zu erhalten, dass es in allen diesen Wirren
doch noch einen festen Anker der Hoffnung, ein unentweihtes, den Himmelswolken
näher als dem Erdendunst tronendes Asyl des Rechtes gäbe. Niemand war
befriedigter als der Hof und in der Tat konnte man Egon von Hohenberg und etwa
den Probst Gelbsattel nur die einzigen Widersacher nennen.
    Egon's matematische Natur sträubte sich gleich anfangs gegen das Vorhaben
der Brüder Wildungen, noch als sie ihm befreundet waren. Seinen Studien zufolge
weniger Jurist als Kameralist äußerte er oft, dass nichts so sehr die Auflösung
der Gesellschaft und den Teorieenschwindel befördere als die Vorstellung, dass
es ein ewiges, der Zeit und ihren Bedingungen völlig entrücktes Recht gäbe. Er
