 wozu er
oder Origenes sich unfähig machten.
    Es sind schlechte abgefärbte Katheder, die mir den Einwurf machen können,
die verehelichten Seelen blieben ja doch zurück, wenn die Leiber verrauchten.
Denn mit der Seele (also mit dem Gedächtnis, mit dem Denkvermögen, sittlichen
Vermögen u.s.w.) lässt man sich heutzutage wenig oder nicht kopulieren, sondern
mit dem, was um sie herumhängt. Zweitens ist es ja bei jedem Materialisten auf
der philosophischen Börse zu erfahren, dass die Seele nichts ist als ein
Wassersprössling des Körpers, der also bei Mann und Frau mit dem Leib zugleich
weggeht. Man braucht es aber gar nicht, sondern man darf nur Humen beifallen,
welcher schreibt, die Seele wäre gar nichts, sondern bloße Gedanken leimten sich
wie Krötenlaich aneinander und kröchen so durch den Kopf und dächten sich
selbst. Bei solchen Umständen kann das Brautpaar Gott danken, wenn sein Paar
kopulierter Seelen nur so lange halten will, wie die zwei Paar Tanz-Handschuhe
des Hochzeitballs. Auch sieht man es am Vormittag nach den Flitterwochen.
    Also, wie gesagt, alle Kanonisten können die Woche, wo Mann und Frau zum
Ehebrechen schreiten darf, nicht weiter hinausschieben als ins vierte Jahr nach
der Verlobung; allein für Leute von Welt und von Stand ist das hart und zu
rigoros, zumal wenn sie aus ihrem »Keil« (dem Anatomiker) wissen, dass schon in
einem Jahre der ganze alte Körper wegtauet, - bloß elende 16 Pfund
Fleischgewicht ausgenommen. Daher warens oft meine Gedanken, dass ich, wenn ich
meinen Ehebruch schon ins erste Jahr verlegte (wie's viele tun), wirklich nur
sehr wenigen Pfunden meiner Gattin, die 107 hat, untreu würde, den 16 Pfund
nämlich, die noch restierten.
    Auf den nämlichen Körpertausch, worauf man seinen Ehebruch gründet, muss das
Konsistorium seine Scheidung gründen. Denn wenn Leute oft 9, 18 Jahre nach der
Trauung offenbar noch in der Ehe beisammen bleiben, indes alle Physiologen
wissen, dass zwei neue Ehekörper und zwar ohne priesterliche Einsegnung beisammen
sind: so ist nun das Konsistorium verbunden, dreinzusehen und dreinzuschlagen
und die zwei fremden Leiber zu scheiden durch ein paar Dekrete. Daher wird man
auch niemals hören, dass ein gewissenhaftes Konsistorium Schwierigkeiten macht,
Christen, die schon in der Ehe sind, zu trennen; man wird aber auch von der
andern Seite ebensowenig hören, dass es solche, die sich die Ehe bloß
versprochen, ohne die größten Schwierigkeiten scheide -: eben ganz natürlich;
denn dort bei der langen Ehe ist wahrer Ehebruch durch die Scheidungbulle
abzuwenden, weil unkopulierte Leiber da sind; hier aber bei der Verlobung sind
die Körper, die den Vertrag gemacht, noch völlig da, und sie müssen erst
