 kann vollends eine solche Strohwitwe gar Luterum de
causis matrimonii gelesen haben und sich daraus entsinnen, dass er einer böslich
Verlassenen nach einem oder einem halben Jahre eine neue Ehe nicht verbeut .....
Sich in besagte neue Ehe zu begeben, wird offenbar die erste Pflicht und Absicht
einer solchen Verlassenen sein; da aber der neue restierende Ehemanns-Körper
nichts für den fortgedünsteten kann: so wird sie es, um ihn nicht zu kränken,
ohne sein Wissen und ohne Rachsucht tun, wenn er etwan auf der Börse ist - oder
auf dem Katheder - oder auf der Messe - oder zu Schiffe - oder hinter dem
Sessiontisch oder sonst aus.
    Inzwischen ist der Mann kein Narr, sondern so viel hat er von der
Physiologie allemal innen, dass auch die Frau ihren Körper ebensooft als ihre
Mägde tausche; mithin braucht er auf nichts zu passen. Nov. 22. c. 25. reicht
ihm das Recht der Ehescheidung schon, wenn sie auf eine Nacht von ihm gelaufen;
hier aber ist die Konsistorialrätin gar auf immer weggedünstet und repetiert
noch dazu in jedem Dreijahr diese Wegdünstung, - sie, die doch nach »Langens
geistlichem Recht« dem Konsistorialrat, ders selber in seiner Büchersammlung
hat, nachziehen müsste, wenn er Landes verwiesen würde, gesetzt sogar, in den
Ehepakten hätte sie sich ausbedungen, zu Hause zu bleiben. So redet Lange mit
den Männern aus der Sache. In der großen Welt, wo echte Keuschheit und
Vielwissen und also auch Physiologie zu Hause ist, traktierte man den Punkt
längst mit Anstand und Verstand und trieb Gewissenhaftigkeit weit. Denn da ein
Mann allda an seiner Gemahlin 3 Jahre nach dem Vermählungfest nicht ein
Apotekerlot Blut, nicht eine dünne Vene, worins läuft, mehr von der alten
auszuspüren hofft; da er mithin die weggewanderten Teile seiner guten Gemahlin
an jeder andern viel eher und sicherer wiederzufinden glaubt als an ihr selbst;
da er also vielmehr Liebe zur ankopulierten für eigentlichen Ehebruch an ihr und
mit ihr halten muss - und, genau genommen, ists auch so -: so ists ihm jetzo
hauptsächlich um reine Sitten zu tun; er lässt also zwar derjenigen Sammlung
von Pulsadern, Nervenknoten, Fingernägeln und edleren Teilen, die man insgemein
seine Frau benennt, seinen Namen, seinen halben Kredit und seine halben Kinder,
weil man überhaupt in der großen Welt ungern öffentliche Verbindungen öffentlich
aufhebt und lieber am Ende an tausend aus Luft geflochtenen Ketten geht; aber
das gestattet ihm seine Achtung für Moral und Publikum nicht, eine und dieselbe
Wohnung - Tafel - Gesellschaft mit einer Frau zu haben, die einen andern Körper
hat; er erscheint sogar (welches vielleicht zu skrupulös ist) ungern mit ihr
öffentlich und enthält sich wenigstens in seinem Hause alles dessen,
