
    ICH: Es wird aber auch nicht eher jemand zur Tortur verurteilt, als bis er
schon des Verbrechens überwiesen ist. Bekennt er dann nicht, so wird er doch
nicht freigelassen. Höchstens kann er der Todesstrafe entgehen; ein
lebenslängliches Gefängnis erwartet nichtdestoweniger seiner.
    MANIM: Nun! so dächte ich doch, es sei hundertmal menschlicher, einen
Bösewicht mit einer geringeren Strafe davonkommen zu lassen, als ein einzig Mal
sich dem erschrecklichen Falle auszusetzen, einen Mitbürger unverdienterweise zu
peinigen.
    ICH: Die Gesetze fordern das eigne Geständnis.
    MANIM: Das ist töricht, wenn man die Sache schon gewiss weiß.
    ICH: Und der Verbrecher soll die Mitschuldigen angeben.
    MANIM: Meine gesunde Vernunft getrauet sich zu beweisen, dass dies die
höchste Grausamkeit ist. Der Staat kann den Bürger, welcher in diesem Staate
leben will, zwingen, nach den moralischen Grundsätzen zu handeln, die der
größere Teil des Volks als richtig und heilsam erkannt und ihnen gesetzliche
Kraft gegeben hat. Er kann den, welcher dagegen handelt, bestrafen, ausstoßen,
einsperren; er kann offenbar gewordne Handlungen richten, nie aber kann er, ohne
die höchste Tyrannei, das Bekenntnis verborgen gebliebner Übertretungen durch
grausame Martern erzwingen.
    ICH: Ich sehe, du bist kein Jurist.
    MANIM: Nein! ich bin ein Mann, der gesunde Vernunft und Freiheit und
Menschenwürde respektiert. Reden wir nicht mehr davon!
    Allein ich will auch die Leser nicht länger mehr mit den Bemerkungen meiner
abyssinischen Reisegefährten über solche Dinge, welche ihnen in Deutschland
auffielen, ermüden; was ich davon erzählt habe, das sollte ihnen nur zeigen, aus
welchen sonderbaren Gesichtspunkten zuweilen die Leute, denen europäische
Verfassungen fremd sind, dergleichen Gegenstände ansehen. Dass es übrigens
unbillig sein würde, wenn man ihre verkehrten Meinungen auf meine Rechnung
schreiben wollte, das versteht sich, wie ich glaube, von selber. Kürzer aber
habe ich mich unmöglich fassen können. Ich bin in sieben Kapiteln einen Zeitraum
von mehr als fünf Jahren durchlaufen; denn so lange waren wir jetzt aus
Abyssinien abwesend gewesen, und nun bin ich schon im Begriffe, von unsrer
Rückreise zu reden.
    Im August des Jahrs 1777 nämlich bekam ich, eben als ich mit dem Kronprinzen
und seinem Gefolge in Berlin war, einen Brief von meinem Herrn Vetter, dem
Minister von Wurmbrand. Dieser Brief enthielt den Befehl, gleich nach Empfang
desselben Anstalt zu unsrer Rückkehr nach Abyssinien zu machen, so schnell als
möglich zu reisen und den kürzesten Weg zu nehmen. »Seine Majestät der König«,
schrieb mir mein Vetter, »befinden sich in sehr bedenklichen
Gesundheitsumständen und wünschen den Tronerben hier zu sehen. Ihr müsst also die
Rückreise Seiner Hoheit, soviel sich's nur irgend tun lässt, beschleunigen.
Allein
