, später aber immer deutlicher beeinflusst werden. Das
können natürlich nur wenige Advokaten, und hier sei die Wahl K.s sehr günstig
gewesen. Nur noch vielleicht ein oder zwei Advokaten könnten sich mit ähnlichen
Beziehungen ausweisen wie Dr. Huld. Diese kümmern sich allerdings um die
Gesellschaft im Advokatenzimmer nicht und haben auch nichts mit ihr zu tun. Um
so enger sei aber die Verbindung mit den Gerichtsbeamten. Es sei nicht einmal
immer nötig, dass Dr. Huld zu Gericht gehe, in den Vorzimmern der
Untersuchungsrichter auf ihr zufälliges Erscheinen warte und je nach ihrer Laune
einen meist nur scheinbaren Erfolg erziele oder auch nicht einmal diesen. Nein,
K. habe es ja selbst gesehen, die Beamten, und darunter recht hohe, kommen
selbst, geben bereitwillig Auskunft, offene oder wenigstens leicht deutbare,
besprechen den nächsten Fortgang der Prozesse, ja sie lassen sich sogar in
einzelnen Fällen überzeugen und nehmen die fremde Ansicht gern an. Allerdings
dürfe man ihnen gerade in dieser letzteren Hinsicht nicht allzusehr vertrauen,
so bestimmt sie ihre neue, für die Verteidigung günstige Absicht auch
aussprechen, gehen sie doch vielleicht geradewegs in ihre Kanzlei und geben für
den nächsten Tag einen Gerichtsbeschluss, der gerade das Entgegengesetzte enthält
und vielleicht für den Angeklagten noch viel strenger ist als ihre erste
Absicht, von der sie gänzlich abgekommen zu sein behaupteten. Dagegen könne man
sich natürlich nicht wehren, denn das, was sie zwischen vier Augen gesagt haben,
ist eben auch nur zwischen vier Augen gesagt und lasse keine öffentliche
Folgerung zu, selbst wenn die Verteidigung nicht auch sonst bestrebt sein müsste,
sich die Gunst der Herren zu erhalten. Andererseits sei es allerdings auch
richtig, dass die Herren nicht etwa nur aus Menschenliebe oder aus
freundschaftlichen Gefühlen sich mit der Verteidigung, natürlich nur mit einer
sachverständigen Verteidigung, in Verbindung setzen, sie sind vielmehr in
gewisser Hinsicht auch auf sie angewiesen. Hier mache sich eben der Nachteil
einer Gerichtsorganisation geltend, die selbst in ihren Anfängen das geheime
Gericht festsetzt. Den Beamten fehlt der Zusammenhang mit der Bevölkerung, für
die gewöhnlichen, mittleren Prozesse sind sie gut ausgerüstet, ein solcher
Prozess rollt fast von selbst auf seiner Bahn ab und braucht nur hier und da
einen Anstoß, gegenüber den ganz einfachen Fällen aber, wie auch gegenüber den
besonders schwierigen sind sie oft ratlos, sie haben, weil sie fortwährend, Tag
und Nacht, in ihr Gesetz eingezwängt sind, nicht den richtigen Sinn für
menschliche Beziehungen, und das entbehren sie in solchen Fällen schwer. Dann
kommen sie zum Advokaten um Rat, und hinter ihnen trägt ein Diener die Akten,
die sonst so geheim sind. An diesem Fenster hätte man manche Herren, von denen
man es am wenigsten erwarten würde, antreffen können, wie sie
