, hatte die
natürlichen Folgen: ich musste fast alle Ansuchen um Vertretungen abweisen und
konnte nur denen nachgeben, die mir besonders nahegingen - nun, es gibt ja genug
Kreaturen, und sogar ganz in der Nähe, die sich auf jeden Brocken stürzen, den
ich wegwerfe. Und außerdem wurde ich vor Überanstrengung krank. Aber trotzdem
bereue ich meinen Entschluss nicht, es ist möglich, dass ich mehr Vertretungen
hätte abweisen sollen, als ich getan habe, dass ich aber den übernommenen
Prozessen mich ganz hingegeben habe, hat sich als unbedingt notwendig
herausgestellt und durch die Erfolge belohnt. Ich habe einmal in einer Schrift
den Unterschied sehr schön ausgedrückt gefunden, der zwischen der Vertretung in
gewöhnlichen Rechtssachen und der Vertretung in diesen Rechtssachen besteht. Es
hieß dort: der Advokat führt seinen Klienten an einem Zwirnsfaden bis zum
Urteil, der andere aber hebt seinen Klienten gleich auf die Schultern und trägt
ihn, ohne ihn abzusetzen, zum Urteil und noch darüber hinaus. So ist es. Aber es
war nicht ganz richtig, wenn ich sagte, dass ich diese große Arbeit niemals
bereue. Wenn sie, wie in Ihrem Fall, so vollständig verkannt wird, dann, nun
dann bereue ich fast.« K. wurde durch diese Reden mehr ungeduldig als überzeugt.
Er glaubte irgendwie aus dem Tonfall des Advokaten herauszuhören, was ihn
erwartete, wenn er nachgäbe, wieder würden die Vertröstungen beginnen, die
Hinweise auf die fortschreitende Eingabe, auf die gebesserte Stimmung der
Gerichtsbeamten, aber auch auf die großen Schwierigkeiten, die sich der Arbeit
entgegenstellten, - kurz, all das bis zum Überdruss Bekannte würde hervorgeholt
werden, um K. wieder mit unbestimmten Hoffnungen zu täuschen und mit
unbestimmten Drohungen zu quälen. Das musste endgültig verhindert werden, er
sagte deshalb: »Was wollen Sie in meiner Sache unternehmen, wenn Sie die
Vertretung behalten?« Der Advokat fügte sich sogar dieser beleidigenden Frage
und antwortete: »In dem, was ich für Sie bereits unternommen habe, weiter
fortfahren.« »Ich wusste es ja«, sagte K., »nun ist aber jedes weitere Wort
überflüssig.« »Ich werde noch einen Versuch machen«, sagte der Advokat, als
geschehe das, was K. erregte, nicht K., sondern ihm. »Ich habe nämlich die
Vermutung, dass Sie nicht nur zu der falschen Beurteilung meines
Rechtsbeistandes, sondern auch zu Ihrem sonstigen Verhalten dadurch verleitet
werden, dass man Sie, obwohl Sie Angeklagter sind, zu gut behandelt oder,
richtiger ausgedrückt, nachlässig, scheinbar nachlässig behandelt. Auch dieses
letztere hat seinen Grund; es ist oft besser, in Ketten, als frei zu sein. Aber
ich möchte Ihnen doch zeigen, wie andere Angeklagte behandelt werden, vielleicht
