 und Güte des Knaben, in der er anfangs immer nur mit
Tränen und nun, im Gefühl der Erlösung, mit Innigkeit seines Unterdrückers
gedenke; von seiner rührenden Ergebenheit an diejenigen, die häufig mit ihm
umgingen, von seiner unbedingten Willfährigkeit zum Guten, die mit der Ahnung
dessen verbunden sei, was böse ist, ferner von seiner außerordentlichen
Lernbegierde.
    »Alle diese Umstände«, fuhr der beredsame Erlass fort, »geben in demselben
Maß, indem sie die Erinnerungen des Jünglings bekräftigen, die Überzeugung, dass
er mit herrlichen Anlagen des Geistes und des Herzens ausgestattet ist, und
berechtigen zu dem Verdacht, dass sich an seine Kerkergefangenschaft ein schweres
Verbrechen knüpft, wodurch er seiner Eltern, seiner Freiheit, seines Vermögens,
vielleicht sogar der Vorzüge hoher Geburt, in jedem Fall aber der schönsten
Freuden der Kindheit und höchsten Güter des Lebens verlustig geworden ist.«
    Eine kühne und folgenschwere Vermutung, die eher dem mitleidigen Gemüt und
dem romantischen Geist als der behördlichen Vorsicht eines hohen
Bürgermeisteramtes zur Ehre gereichte.
    »Zudem beweisen mancherlei Anzeichen«, hieß es weiter, »dass das Verbrechen
zu einer Zeit verübt worden, wo der Jüngling der Sprache schon einmal mächtig
gewesen und der Grund zu einer edelen Erziehung gelegt war, die gleich einem
Stern in finsterer Nacht aus seinem Wesen hervorleuchtet. Es ergeht daher an die
Justiz-, Polizei-, Zivil- und Militärbehörden und an jedermann, der ein
menschliches Herz im Busen trägt, die dringende Aufforderung, alle, auch die
unbedeutendsten Spuren und Verdachtsgründe bekanntzugeben. Und nicht etwa
deswegen, um Kaspar Hauser zu entfernen, denn die Gemeinde, die ihn in ihren
Schoss aufgenommen, liebt ihn, betrachtet ihn als ein von der Vorsehung ihr
zugeführtes Pfand der Liebe, das sie ohne gültigen Beweis der Ansprüche andrer
nicht abtreten wird, sondern nur, um die Übeltat zu entdecken und den Bösewicht
samt seinen Gehilfen der gerechten Sühne auszuliefern.«
    Wahrscheinlich wurden von den Urhebern große Hoffnungen an das Manifest
geknüpft, aber die Sache nahm einen ganz unerwarteten Verlauf und bereitete den
Nürnberger Herren mancherlei Verlegenheiten. Zunächst lief eine Menge unsinniger
und verleumderischer Bezichtigungen ein, durch welche eine Reihe von adligen
Familien und von intimen Vorgängen in aristokratischen Kreisen dem Gerede
ausgesetzt wurden: Kindesmord, Kindesraub, Kindesunterschiebung waren nach
Ansicht des gemeinen Volks Verbrechen, welche die vornehmen Leute täglich und
zum Vergnügen begehen.
    Schlimmer war es, dass die magistratische Bekanntmachung dem Appellhof des
Rezatkreises auf nichtamtlichem Weg zu Händen kam. Irgendein grimmiger Hofrat am
selben Gerichtshof erliess alsogleich ein gepfeffertes Schreiben an die
Kreisregierung in Ansbach, worin erstlich die Publikation des Nürnberger
Bürgermeisters als vorschriftswidrig, zweitens als abenteuerlich bezeichnet
wurde, und worin drittens der lebhafte Tadel darüber ausgedrückt war, dass durch
das verfrühte Preisgeben wichtiger Umstände eine Kriminaluntersuchung
