 juristische Größenwahn!«
    Knaller sprang erregt auf. »Ich muss mir ernstlich verbitten, Herr Doctor -!
Und Sie reden von Größenwahn - erlauben Sie, das ist günstig! Wie, Sie
bestreiten die Kompetenz der Rechtskunde?«
    »Gewiss tu ich das. Was versteht ihr Buchstabenkrämer vom Geist des Rechts?
Alles glaubt ihr mit strenger Amtsmiene beschnüffeln zu dürfen und verstosst doch
in jedem Fall, wo ihr mit Buchstaben-Frevlern zu tun habt, gegen alle
Rechtsmoral.«
    »Das wäre! Demonstriren Sie das doch gefälligst an einem Beispiel!«
    Leonhart sann einen Augenblick nach. »Ich hab's!« rief er dann. »Positus
gesetzt den Fall, ein junger idealangelegter rechtsunkundiger Mensch -«
    »Unkenntnis der Gesetze entschuldigt nicht,« fiel Knaller eilfertig ein.
    »Aha, da haben wir's ja! - Nun also, der soll einen Wechsel unterschreiben,
sagen wir mal: als Künstler für noch unbezahlte Leinwand oder Rahmen oder
Farbentüben. Der Kaufmann aber, dem der Jüngling nicht ganz sicher scheint,
gängelt ihn so beiläufig dahin, ob er nicht den Wechsel lieber im Namen seines
Vaters oder Onkels oder Vormunds, bei dem er wohnt und dessen Erbe er ist,
unterschreiben wolle.«
    »Oho!« Der Rechtsanwalt spitzte die Ohren.
    »Und der Jüngling in seiner Einfalt, begierig die Farben oder die Leinwand
für sein Schaffen zu erhalten, da er zudem weiß, dass der Wechsel von dem
Unterschriebenen honorirt werden wird, setzt arglos den Namen seines Vaters oder
Onkels oder Vormunds darunter. Was sagen Sie dazu?«
    »Hm,« Knaller wiegte nachdenklich sein Denkerhaupt. »Grobe Wechsel- und
Urkundenfälschung. Zuchthaus ist das mindeste, was -«
    »So und was bekommt der Händler, der ihn dazu verleitete, auf die
Unwissenheit des Andern bauend?«
    »Hm, so 'was ist schwer zu beweisen. Das Jus hält sich an Tatsachen.«
    »Aha! Und wenn nun der Wechsel wirklich honorirt wird und sich herausstellt,
dass der rechtsunkundige Urkundenfälscher im Grunde genommen nur pro cura
geschrieben, etwa wie ein Redactionssecretär oder Verlagsprokurist sich als
Redacteur oder Verleger unterzeichnet, falls er in deren Auftrage schreibt?«
    »Bleibt ganz egal. Ein Wechsel ist kein Brief. Bekommt der Staatsanwalt das
Dokument zu Händen, so geht die Klage von Rechtswegen ihren Gang und der
harmlose Jüngling wird im Zuchthaus lernen müssen, dass ein deutscher
Reichsbürger die Gesetze seines Landes zu kennen habe.« Knaller stand in
majestätischer Pose da das eine Bein wie ein Ballettänzer vorgestreckt,
unwillkürlich die Hand in der Brusttasche), als wolle er gerade eine Arie
singen. Leonhart lachte laut und anhaltend auf.
    »Dacht ich's doch! Ich habe
