 wohl bewusst waren, dass schon aus
manchem freiheitslüsternen Adamssohne mit der Zeit ein um so eifermütigerer
Apostel geworden ist, galt ihre schweigende Verneinung gewisslich nicht der Frage
im allgemeinen, sondern dem Zweifel an einer geistlichen Umkehr in diesem
besonderen Fall. Und in diesem besonderen Fall stimmte ihnen der werdende
Priester im Fensterwinkel aufrichtig, wenn auch nur in der Stille des Herzens
bei.
    »Kann einer Richter sein,« fuhr der Fragsteller fort, »Hüter des
gesellschaftlichen Rechts in irgendwelchem Amt, Verwalter der Autorität oder des
Eigentums seines Staates, der nur vor eines Dutzend Menschen Augen und seinen
eigenen mit dem schimpflichsten Makel behaftet ist?«
    »Nein, dreimal nein!« rief der Rat vom obersten Gericht mit der Energie
eines Mannes, der für die Sicherheit von König und Vaterland einzustehen hat.
    Die Reihe der Erwägungen war mit diesem dreifachen Nein erschöpft; von
irgendeinem teoretischen Berufe konnte bei des Jünglings unstetem Temperament
nicht die Rede sein und irgendein industrielles Gewerbe nicht in Betracht kommen
in einem Kreise, der von allen attischen Anschauungen keine so gründlich wie die
der schändenden Handarbeit in sich aufgenommen, der schändenden Handarbeit
selbst für einen, den die Natur nun einmal absolut zum Geistarbeiter verdorben
hat. Das Korrektiv würde schmählicher als das Übel, welches es herstellen
sollte, erschienen sein. Der ritterlichen Hand geziemte das Schwert, die Feder
und allenfalls noch - der Pflug.
    Freund Dezimus, der während der hochnotpeinlichen Argumentation wie auf
Kohlen gestanden und vielleicht mehr als Inkulpat selbst Blut und Essig
geschwitzt, hatte die sichere Hoffnung gehegt, dass der kammerherrliche Schwager,
der in einer abgelegenen Provinz ein ihm eignendes Rittergut von mässigem Umfang
persönlich bewirtschaftete, abschliessend seine Bereitwilligkeit erklären werde,
den Bruder seiner Gattin als landwirtschaftlichen Eleven in seine Zucht zu
nehmen, und wenn die unglückliche Mutter überhaupt eines Rettungsplanes fähig
gewesen wäre, würde auch sie keinen anderen als diesen ins Auge gefasst haben.
Ihr Eidam, der diese mütterliche Hoffnung mutmaßen mochte, war daher beflissen,
ihr sie mit ausführlichen Gründen zu benehmen. Nicht nur dass der zeitweilige
Dienst bei allerhöchsten Personen, neben anderweitigen ritterschaftlichen
Obliegenheiten, ihn ausserstand setzten, eine so schwere Verantwortung wie die
Korrektur und Rehabilitierung eines derartig verirrten Familiengliedes auf sich
zu laden, nicht nur, dass die Zwitterstellung eines Blutsverwandten und
Untergebenen fast immer eine unhaltbare ist, dass sie bei einem so zügellosen
Temperament zu einem gefährlichen Beispiel für die nächste Familie wie für
Untergebene werden kann: welche Aussicht bot, selbst bei soliderer Anlage, die
ökonomische Laufbahn einem jungen Edelmann, der gänzlich ohne Vermögen war? Wohl
geziemte der Pflug einer ritterlichen Hand; aber der eigene Pflug musste es sein.
Konnte ein Hartenstein wie Hinz und Kunz lebenslang Verwalter oder allenfalls
Pächter eines Fremden sein? konnte er der von einem Privatmann besoldete Jäger
