 Sie mir stets und besonders in den letzten, so glücklich
verlebten Tagen bewiesen haben. Wenn ich daher etwas sage oder tue, was mit
diesen Gefühlen im Widerspruch zu stehen scheint, so können Sie mit Bestimmtheit
annehmen, dass dieser Widerspruch eben nur scheinbar ist, und dass mich ein
höheres Prinzip als persönliche Freundschaft und individuelle Hochachtung zum
Handeln zwingt: nämlich die Achtung vor der Gerechtigkeit, die wir Allen
schuldig sind.
    Dieses mir inwohnende Rechtlichkeitsgefühl aber (ein Erbstück ohne Zweifel
meines seligen Vaters) will, dass ich Ihnen eine höchst eigentümliche
Entdeckung, die ich in diesen Tagen gemacht habe, und die für Sie von einer
gewissen Bedeutung sein dürfte, nicht einen Augenblick länger vorentalte.
    Sie wissen, dass mein verstorbener Vater die Stellung eines Advokaten in
Grünwald bekleidete, dass seine Praxis eben so groß war, wie der Ruf seiner
Rechtlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Klugheit, und dass die angesehensten
Familien des Landes zu seiner Klientel gehörten. Unter andern stand er auch mit
dem verstorbenen Herrn Baron Harald von Grenwitz in steter Geschäftsverbindung,
aus der sich, wie mir mein seliger Vater oft erzählt hat, wenn er auf vergangene
Zeiten zu sprechen kam, eine Art von Freundschaft entwickelte. Wenigstens
behauptete mein Vater, dass der verstorbene Baron ihn selbst in den delicatesten
Familienangelegenheiten wiederholt consultirt habe. Die Wahrheit dieser
Behauptung wird bestätigt durch die Entdeckung, von der ich eben spreche.
    Sie besteht in der ganz zufälligen Auffindung mehrerer Bündel Briefe und
Papiere, die sämtlich dem Herrn Baron Harald gehörten und die dieser meinem
Vater zu einem Zwecke, der nicht angegeben (denn es befindet sich dabei keine
Erläuterung weder von der Hand meines Vaters, noch der des Barons) übermacht
hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach sollten sie meinem Vater dienen, ihm die
Auffindung jenes Kindes, welchem der Herr Baron in dem Kodicill seines
Testaments das bewusste Legat aussetzte, zu erleichtern oder überhaupt möglich zu
machen. So viel wenigstens steht fest, dass eine solche Recherche nur mit Hilfe
dieser Briefe und Papiere angestellt und zu einem glücklichen Resultat gebracht
werden kann. Auch bin ich überzeugt, dass nur sein plötzlicher Tod meinen Vater
verhindert hat, dieses Resultat herbeizuführen, und dass ein geschickter Jurist
noch zu jeder Zeit die Fäden, welche der Hand meines Vaters entfielen, wieder
aufnehmen könnte.
    Die Schriftstücke sind a. ein Bündel Briefe einer gewissen Mademoiselle
Marie Montbert an Baron Harald von Grenwitz; b. ein dito des Herrn Barons an
Mademoiselle Montbert; c. mehrere Briefe eines gewissen Monsieur d'Estein an
Mademoiselle Montbert; d. verschiedene Familienpapiere der Mademoiselle
Montbert; e. eine vollständige Abschrift des von dem Herrn Baron Harald
hinterlassenen Testaments nebst dem Kodicill, in welchem, wie Ihnen bekannt ist,
nicht nur die Bedingungen angegeben sind, welche der Herr
