 fertig gebrachtes Werk noch einmal aufmerksam betrachtet, so
dass es der Schwarze nicht mehr habe mit ansehen können und dem Angeklagten
zugerufen habe - -
    »Damn! das geht zu weit!« rief jetzt Helmstedts Advokat mit kaum halb
unterdrückter Stimme und erhob sich.
    »Möge mir der Gerichtshof ein Wort erlauben, ich muss gegen jedes Zeugnis,
was sich auf die Angabe von Negern gründet oder durch diese selbst beigebracht
wird, als vollkommen unstattaft protestiren -« er wurde aber von Helmstedts
Hand durch einen Griff an seinem Arme unterbrochen. Er wandte sich um und ein
kurzes leises Gespräch entstand zwischen Beiden, in welchem der Angeklagte
eifrig auf seinem Willen zu bestehen schien. Mit einem Achselzucken wandte sich
endlich der Advokat wieder dem Richter zu. »Es kann wohl in keinem Falle mehr die
Weisheit des Gesetzes hervortreten, Neger nicht als giltige Zeugen zuzulassen,
als in dem vorliegenden,« sagte er; »ein unwissender, abergläubischer Schwarzer,
der sich vor dem Opfer eines Mordes entsetzt, sieht einen vorurteilsfreien,
gebildeten Mann die Züge des Toten betrachten, vielleicht mit einem
wissenschaftlichen Interesse, von dem Jener nie auch nur eine Ahnung haben kann;
in seinem Geiste entstehen sofort unheimliche Vermutungen, nach denen sich
färbt, was er sieht, und er ist bereit, als Zeuge die abenteuerlichsten Gebilde
seiner eigenen Phantasie als Tatsachen anzugeben und zu beschwören. Trotz
alledem glaubt mein Klient seiner guten Sache und der Entdeckung der Wahrheit zu
schaden, wenn er sich auch nur einem einzigen Zeugnisse zu entziehen sucht und
er wünscht deshalb, im Gegensatze zu meinem vorigen Proteste, der Anklage volle
Freiheit zu geben und jeden Zeugen, den der Gerichtshof selbst als zulässig
erachtet, vorzuführen.« Der Advokat setzte sich, ein leises Murmeln lief durch
die Reihe der Zuschauer, der Staatsanwalt aber sandte dem Verteidiger einen
heimlichen Blick voll schalkhafter Drohung zu, als handele es sich nur um einen
gelungenen Streich, den dieser eben gegen ihn ausgeführt. »Ich halte es für
meine Pflicht, von der zugestandenen Erlaubnis Gebrauch zu machen,« sagte er
sodann, einen tiefen Ernst wieder vor das Gesicht nehmend, »da in der
Dunkelheit, welche das Verbrechen umgibt, jedes Zeugnis über einzelne Umstände,
und sollte es das eines Kindes sein, doppelten Wert gewinnt und wir werden
sehen, ob die Verteidigung den weitern Aussagen mit derselben Zuversicht
entgegentritt, wie sie sich jetzt den Anschein zu geben versucht.« Er winkte
einem der diensttuenden Beamten, welcher den Saal verließ, aber nach wenigen
Minuten mit Cäsar zurückkehrte. Er war der Zeuge, welcher bei einem Gange nach
Oaklea von weitem gesehen, wie Helmstedt dem heranreitenden Baker den Weg
versperrt, in der Entfernung aber und in gleicher Linie mit den Reitern, die
sich einander deckten,
