 ist dem Mohamedaner erlaubt, vier Frauen zu heiraten, und dieselben
gelten als seine rechtmäßigen Gattinnen; die Zahl der Frauen des Sultans kam
sich auf sieben belaufen, doch ist es selten, dass dieser wirklich auch nur mit
einer die gesetzliche Zeremonie der Heirat vollzieht. Jeder Türke hat dagegen
das Recht, so viele Sclavinnen zu halten, als er will und seine Verhältnisse
erlauben2. Dieselben sind dann die Dienerinnen seiner rechtmäßigen Frauen, wenn
er solche hat, oder seine Odalisken, und während ihre Reize ihm gehören, - wozu
jedoch ihre freie Einwilligung gehört, - haben sie keinerlei Rechte der
Gattinnen.
    Die Geburt eines Kindes, gleichviel ob Knabe oder Mädchen, von ihrem Herrn
macht die Sklavin und das Kind jedoch frei.
    Dies ist einer der Gründe, weswegen trotz der erlaubten Vielweiberei und des
übermäßigen Genusses des geschlechtlichen Umganges die Zahl der türkischen
Bevölkerung so gering ist und von Jahr zu Jahr abnimmt.
    Um dem durch die Fruchtbarkeit drohenden Verlust der Sclavinnen zu entgehen,
existieren jene empörenden Geheimnisse der Harems, welche die Frucht im
Mutterleibe ersticken, oder das Weib zu seiner erhabenen natürlichen Bestimmung
unfähig machen.
    Der allgemeine Gebrauch dieser schändlichen Mittel ist teils ein
erzwungener, teils ein freiwilliger. Denn selbst die angetrauten Frauen scheuen
sich dessen nicht, und in den Harems der Reichen wird er häufig als Mittel
betrachtet, den Vorzug über die Nebenbuhlerinnen zu gewinnen, und gerade hierin
liegt der zweite Grund zu jener Erschlaffung des osmanischen Geschlechts. Da dem
Muselmann die Liebe nur ein sinnlicher Begriff ist, sucht die Frau oder Odaliske
jedes Mittel auf, alle die Sinnlichkeit des Mannes fesselnden Reize so lange als
möglich zu bewahren und benutzt eben dazu jene Mittel, sobald sie ihm ein Kind
geboren hat. Daher kommt es, dass, während im christlichen Europa die Kinderzahl
in den Familien eine durchschnittlich bedeutende, namentlich bei den unteren
Ständen, ist, in der Türkei bei den Familien der mittleren und unteren Stände
selten mehr als ein oder zwei Kinder gefunden werden. Selbst der Sultan besitzt
nur zwölf Kinder.
    Es ist eine in politischer und physischer Hinsicht anerkannte Tatsache, dass
eine gänzliche Abschneidung der Zufuhr von Frauen aus Georgien und Circassien
und die darauf basirte Regeneration des Blutes der Türkei den Lebensnerv ihrer
gegenwärtigen Einrichtungen abschneiden würde. Daher jenes vorerwähnte russische
Verbot.
    Wir bedauern, auf diese Details eingehen zu müssen, indessen ist es für die
Aufgabe der treuen Schilderung, die wir uns gestellt, unbedingt notwendig. Wir
nehmen daher dieses Recht und diese Entschuldigung auch für Szenen in Anspruch,
die sonst das ästhetische und moralische Gefühl beleidigen würden.
    Verschiedene Anordnungen des Korans beschränken die Gewalt über die
Sclavinnen und Sklaven, deren Verhältnis übrigens in der Türkei mehr das von zur
Familie gehörenden Hausdienern ist. Überhaupt ist der Türke in seinem
