 Zeit ist die Sache vielfach von den Aerzten wieder angeregt
worden, ihr Einschreiten, ihre Denunciationen haben die Teilnahme auf's Neue
darauf hingewandt und gezeigt, dass eben noch immer Entsetzliches auf diesem
Gebiete zu beklagen ist.
    Ein Criminalprozess, der ganz kürzlich gegen eine dieser Haltefrauen
verhandelt worden, hat einen tiefen schrecklichen Einblick in die Rohheit
solcher Charactere, in das furchtbare Elend und die entsetzlichen Qualen
gewährt, denen mitunter die armen hilflosen Wesen ausgesetzt sind. Das
Obductionsprotokoll über den Befund einer solchen ausgegrabenen Kinderleiche war
wahrhaft haarsträubend. Zu den äußeren Misshandlungen, die den zum Scelett
abgemagerten Körper in ihren Spuren bedeckten, war der förmliche Hungertod, der
Tod wegen Entziehung der nötigen Nahrung und ungenügender Beschaffenheit
derselben constatirt.
    Welche Leiden muss das arme kleine hilflose Wesen ausgestanden haben? Wie
viele mögen ihm vorangegangen sein?
    Die Kindesmörderin, welche die unglückliche Tat im Wahnsinn der Erregung,
der Angst, im unzurechnungsfähigen Augenblick vollbracht, muss sie büßen mit
langjähriger schwerer Zuchtausstrafe.
    Für den überlegten langsamen Mord der Engelmacherinnen hat das Gesetz nur
verhältnismäßig eine sehr geringe Strafe.
    Wir schreiben diese Betrachtung in einer Zeit, wo die Teurung überhand
genommen, wo die Preise fast aller Lebensmittel sich verdoppelt haben. Die
Pflegegelder sind dieselben niederen geblieben - muss da nicht selbst bei
redlichem Willen die eigene Not den Pfleglingen das Nötigste beschneiden? Wie
viel mehr wird es von den Herzlosen geschehen, die kein Gewissen haben für die,
deren einzige Klage nur das dumpfe Wimmern des Elends, des Hungers ist!
    Wäre es nicht möglich, diese armen, von ihrer Geburt verstossenen hilflosen
Geschöpfe zu schützen, ihre Mütter in eine Lage zu bringen, in der sie den
begangenen Fehltritt leichter verbergen, in der sie die Existenz ihres Kindes
sichern können?
    Die Säuglingskrippen tun unendlich viel Gutes und sind schützende Engel für
viele Kinder. Aber sie schlitzen eben nur das eheliche Kind des Armen vor den
Gefahren, denen es die Verhältnisse der Familie aussetzen.
    Wir meinen das: Findelhaus!
    Warum scheut man sich in Berlin so vor diesem Wort und vor dieser offenbar
menschenfreundlichen Einrichtung?
    Wir haben gehört, dass bedeutende Summen und Vermächtnisse für die Gründung
einer solchen Einrichtung seit vielen Jahren vorhanden sind, dass aber deren
Ausführung an einer gegengefassten Meinung noch immer gescheitert ist. Man glaubt
in der Gründung des Findelhauses eine Beförderung der Unmoralität zu sehen, die
einer christlichen Regierung nicht geziemt.
    Es ist dies ein tiefer und hoher Grund, und wir verkennen keineswegs seine
religiöse Bedeutung, wie seine materielle Wahrheit.
    Die Leichtigkeit, sich der Last des Kindes zu entledigen, wird Viele dazu
führen, sich der heiligen Pflicht zu entziehen.
    Aber ist bei solchen Müttern das Findelhaus für die Neugebornen nicht die
Rettung?
    Gibt es nicht das Gewissen?
    Gibt es nicht die öffentliche
