 allgemeinen Wirren damaliger Zeit
zugelassen und stillschweigend anerkannt wurde. Auch diese Häuser wurden von
Sehlurck für die Kommune verwaltet und oft genug sah man Bartusch in seinem
grauen Rock hier Trepp auf Trepp ab schleichen und die gerichtliche Execution
den Mietern androhen, die ihm von den sogenannten Vizewirten als saumselige
Zahler bezeichnet wurden.
    Diese Vizewirte bewohnten oft die unsauberste Spelunke von allen; aber sie
zahlten keine Miete. Nur mussten sie sich als fleißige, zuverlässige Männer in
der Hut des Hauses bewähren und die einzelnen Wochengroschen, die sie von den
Bewohnern sammelten, pünktlich in der großen Schreiberei des Notars und
Administrators Justizrats Schlurck abliefern.
    Der Vizewirt des Hauses Brandgasse Nr. 9 war ursprünglich ein Schlosser,
dann aber durch seine Frau halb ein Flickschuster, halb durch seine eigene
Brauchbarkeit Polizeidiener. Dieser vielseitige Mann hieß Mullrich. Die
Flickereien alter Schuhe und Stiefel - neue zu liefern übernahm Mullrich nicht -
besorgte seine Frau, die diese Arbeiten in Pech und Leder von ihrem ersten
seligen Gatten gelernt hatte. Der zweite gab die Schlosserei auf, da er in die
Lage kam, dem Staate, dem Gerichts- und Polizeiwesen in treuen Funktionen zu
dienen, zu deren äußerer Unterstützung sein mürrisches, brummiges Gebahren ihm
sehr zu Statten kam. Die Vergünstigung, Vizewirt in diesem Kommunalhause der
Brandgasse zu sein, verdankte er seiner polizeilichen Stellung; denn was gab es
hier nicht in diesen Spelunken, in diesen Höhlen des Jammers und Verbrechens zu
beobachten! Der ehemalige Schlosser war ein Dietrich der Polizei geworden.
    Seine Freiwohnung bestand aus zwei Stuben, nebst einem Kamin auf einem
dunklen Vorplatze, Alles im tiefsten Kellergeschosse des Hauses Brandgasse Nr.
9. Man behauptete, die kinderlosen Mullrichs hätten durchaus nicht nötig
gehabt, in einem Souterrain zu wohnen, das bei den Frühjahrsüberschwemmungen oft
unter Wasser geriet und bei dieser Gelegenheit mit Glück die höhere Rattenjagd
zu betreiben erlaubte; allein man nannte dieses würdige Ehepaar geizig, eine
Meinung, die wir durch das Wohnenbleiben in diesem Freilogis doch kaum bestätigt
finden möchten. Ein Freilogis ist für jeden Stand eine so unschätzbare »Gabe
Gottes«, dass sich Frau Mullrich, von der wir diesen Ausdruck entlehnen, hätte
der Sünden schämen müssen, wenn sie es aufgegeben hätte; zu geschweigen, dass die
Einnahme von ihrem Verdienste als Flickschusterin noch durch die günstige Lage
des Ortes und jene Superiorität unterstützt wurde, die der Vizewirt dieses
Hauses nicht nur über einige leidlich respectable Einwohner des Vorderhauses,
sondern über das ganze Gewimmel von drei großen Hinterhöfen behaupten durfte.
Auch in polizeilicher Hinsicht hatte Mullrich durch dies Freilogis, das er im
Frühjahr mit den Überschwemmungen und dem Hervortreten des Grundwassers und in
allen Jahreszeiten mit den Ratten zu teilen hatte, doch so viele
Annehmlichkeiten, dass er die Gelegenheit, hinter manche Diebshehlerei zu kommen
und sich
