 nichts
Anderes! Dass er dann nie ihre Bedeutung erkennen möge! Ich verlöre den zweiten
Arm, der mir arbeiten hilft, nachdem ich den ersten gelähmt schon an diesen
Ackermann hingeben musste!
    Im bittersten Unmut wühlte Schlurck unter den Papieren und zerrte fast an
den Siegeln.
    Er überlegte, ob es besser wäre, dem Besitzer, dessen Anmeldung er jede
Sekunde erwartete, einfach zu gestehen, er hätte, um den Eigentümer zu
entdecken, die Kiste öffnen lassen, oder ob er sie - das Schloss war durch ihn
verdorben - mit einem neuen versehen sollte.
    Das Letztere war verdächtiger, als für ihn, einen Notar, einen Mann der
öffentlichen Treue, das erste.
    Auch auf den Gedanken verfiel er: Wie? Wenn der Eigentümer durch dich erst
belehrt würde, welchen Gebrauch man von diesen Papieren machen könnte? Wenn du
dich anheischig machtest, ihm zu einem großen Reichtum zu verhelfen und er den
Gewinn mit dir teilte?
    Indessen erschrak Schlurck vor dem gefährlichen Scheitern eines solchen
Planes und vor der Notwendigkeit, sich dadurch für immer das Patronat der Stadt
zu verscherzen, für deren Interessen er nicht nur die alten Häuser und
Grundstücke verwaltete, sondern auch in vielerlei anderer Hinsicht
fruchtbringend beschäftigt war.
    In diese quälenden Betrachtungen vertieft, zog er diejenigen Urkunden
hervor, welche unstreitig die wichtigsten der ganzen Sammlung waren.
    Es war zuerst diejenige, in welcher der päpstliche Stuhl den Ritter Hugo von
Wildungen von seinem Ordensgelübde, kein Eigentum zu haben, freispricht und ihm
gestattet, wie es darin hieß: quasi ex pallio sancto ab haereticis et latronibus
dilacerato lumbum suum szippliciter adimere et togae suae equestri juxta crucem
immaculatam bona fide affigere, d.h. von dem durch Ketzer-und Räuberhand
gleichsam zerrissenen heiligen Mantel auch seinen Fetzen demutsvoll anzunehmen
und auf dem Ritterkleide neben dem unbefleckten Kreuze in gutem Glauben zu
befestigen.
    Diese Urkunde war nötig um zu beweisen, dass Hugo von Wildungen das ihm
zuerkannte Teil der großen Verlassenschaft des Ordens wirklich antreten durfte
und sein früherer Protest auf dieselben Gründe, die er für ihn angeführt hatte,
auch aufgehoben werden konnte.
    Seine Bereitwilligkeit, die ihm zuerkannten Häuser und Güter von den
protestantisch gewordenen und sich auflösenden Brüdern anzunehmen, lag hier in
dem Fascikel, das auf jene päpstliche Urkunde folgte. Früher kannte man nur
seinen Protest. Er war im Ratsarchive der Stadt niedergelegt und war die
Hauptkraft des Beweises, dass der nächste Herr an diesen streitigen Gütern die
alte Kommune war; hier in dem Schrein lag nun des Ritters Zurücknahme jenes
Protestes, unstreitig mit dem päpstlichen Dispens das wichtigste Document!
    Beide alte Blätter hatte der Justizrat in der Hand, als es klopfte.
    Rasch stieß er den Deckel des Schreins und diesen selbst zurück und warf die
Urkunden in ein Fach seines Schreibtisches
