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in's Innere Deutschlands zogen die Erben der Templer. Über Angerode machte der
Präsident seit Jahren Forschungen. Als die Gebrüder Wildungen in erster Instanz
verloren hatten und die dunkle Kunde des wieder aufgenommenen Prozesses an den
Präsidenten kam, soll er gesagt haben: Der Staat hat nicht Recht, die Kommune
hat nicht Recht, schafft die Cessionsurkunden des Komturs Hugo von Wildungen
und seiner Erben, diese können den Ausschlag geben! Und grade beide hatten sich
gefunden. Dennoch trug die eine Cessionsurkunde in keiner Instanz den Sieg
davon, da die Interpretation des scharfsinnigen Herrn Justizrats Schlurck ...
    Fürst Egon von Hohenberg ertrug ruhig, aber finsterblickend die flüsternde
Wirkung dieser Namensnennung ...
    Es zu beweisen schien, dass Hugo von Wildungen entweder für sich die ihm
gemachte Quote der Teilung antreten wollte oder für seine »nächsten Ritter«
propinqui equites entsagte, worunter man auch seine Verwandten hätte verstehen
können, wenn sich Verwandte des Komturs unter den Rittern gefunden hätten.
Dankmar Wildungen, ein Abenteurer wie er ist, reiste in Folge dieser
Interpretation nach Angerode, hoffte dort die Verzeichnisse der Ordensmitglieder
vom Jahre 1550 zu finden, kehrte aber unverrichteter Sache zurück. Er wagte nun
die letzte Instanz. Wie groß war das allgemeine Erstaunen, als der Präsident
sich dieses Prozesses mit Liebe annahm! Den Gedanken an die Beziehungen seiner
Familie, besonders der herrlichen Anna von Harder zu den Wildungen, muss man ganz
fallen lassen, ihn trieb zum Studium dieser Sache nur seine Schwärmerei für die
Geschichte der geheimen Toleranzbünde ...
    Und ist es wahr, sagte die Königin, die von der Toleranz nichts wissen
wollte, ist es wahr, dass zwei Interpunktionszeichen den Ausschlag gegeben haben?
    Allerdings, Majestät! erklärte Propst Gelbsattel und fiel dem General Voland
in's Wort, dem der Propst in seiner offenbar etwas ausgeplauderten späteren
Maurerrede des Präsidenten fast schon zu lange sprach. Allerdings! Die Stelle in
der Originalurkunde, datirt aus Venedig, lautet: Ich bekenne, dass ich die mir
bestimmte Teilung in Besitz nehmen werde, adhuc vivus, so lange ich lebe, oder
wenn ich früher sterben sollte, bewillige ich sie, cedo propinquis equitibus,
wie man bisher übersetzte, den nächsten Rittern, d.h. den mir an Range Nächsten,
also dem Orden wieder selbst, das heißt, den Erben von Angerode, Staat oder
Stadt. So Justizrat Schlurck. Dankmar Wildungen aber sagte: die Stelle hieße:
meinen anverwandten Rittern! Er forschte in allen möglichen Annalen, ob die
Wildungen verwandte Ritter im Kapitel gehabt hätten, würde aber auch selbst,
wenn er deren gefunden hätte, nicht durchgedrungen sein, da doch immer wieder
dann die Ordenseigenschaft über die Berechtigung zur Beerbung entschieden hätte.
Auf eine andere Erklärung konnte Dankmar
