, sondern halten sich an dem Spruche:
Mache jeder, was er kann. Sie mussten dieses auch von Joggeli erwarten, der dazu
alle Tage kindischer, fast ganz regiert wurde von dem Sohne, der ganz erwildet
war und im Lande herumfuhr wie der Teufel im Buche Hiob. Dazu kam noch die
Abschatzung der Effekten, welche Uli zur Nutzung hatte. Beim Abtreten des Gutes
mussten die wieder geschätzt werden. Den Minderwert musste er ersetzen, etwaiger
Mehrwert ward ihm vergütet. Hier konnte es einige hundert Gulden auf- oder
niedergehen ohne eigentliche Ungerechtigkeit, aber doch je nachdem man ihm wohl
oder übel wollte. Dann kam es wie gesagt hauptsächlich darauf an, ob er die
Pacht ausmachen oder früher davongestossen werde, was bei Verkauf des Gutes oder
Tod des Besitzers gegen eine billige Entschädnis freilich der Fall sein konnte,
und ob die Jahre gesegnet oder ungesegnet seien.
    Er überzeugte sich immer mehr, dass der Bodenbauer richtig gesehen und
richtig geraten hatte. So wie der Fall mit dem Tochtermann bekannt war, schneite
es von allen Seiten Forderungen und Abkündigungen, wie es geht in solchen
Fällen. Es hatten gar Viele Ursache zur Angst, wenn der Glunggenbauer noch mehr
solche Stücklein gemacht hätte, so könnte es ihnen fehlen. Joggeli stand noch
mancher Schuld als Bürge zu Gevatter und ganz besonders bei seinem Sohne. Diesem
wurden nun alle Schulden, welche ablöslich waren und von den unablöslichen die
ausstehenden Zinse eingefordert; das lief zu großen Summen auf, den Forderungen
konnte auf keine Weise begegnet werden. Da machte es Johannes wie Viele, er
wehrte sich mit Prozessen; das ist aber akkurat, wie wenn man, um dem Fegfeuer
zu entrinnen, in die Hölle springt. Er verflocht auch seinen Vater in diese
Prozesse, und namentlich verführte er ihn, wegen den fünfzehntausend Talern
einen Rechtshandel zu beginnen. Das war ein Geflecht von Prozessen, Forderungen
aller Art, dass es einem vernünftigen Menschen die Haare zu Berge gestellt hätte.
    Dies ward bekannt. Allgemein hieß es, wenn der Tochtermann am Schwiegervater
den Schelm gemacht, so sei es sich nicht zu verwundern, denn der Sohn sei noch
der viel ärgere Schelm an ihm gewesen. Elisi, das nirgends anders zu sein wusste
als in der Glungge, heulte und lärmte, bis endlich der Gemeindebehörde seiner
Heimat, welche eben nicht zu den erleuchteten gehörte, die Augen aufgingen, so
dass sie auf Bevormundung von Joggeli drang. Nun erst gab es Spektakel. Dieser
Antrag kam Joggeli vor wie ein Majestätsverbrechen, und hätte er die Macht
gehabt, er hätte die Antragsteller erst köpfen lassen. Begreiflich gab das einen
neuen Prozess auf die andern alle. Diese Prozesse sind die allerangreiflichsten
für die Person, welche bevogtet werden soll und es nicht annehmen will. Die
