 bittere Erfahrung machen, was es
heiße, den Gerichten anheimzufallen. Das Referat in Sachen des et cetera war
nämlich dem berühmten Justizrat Wackerbart in die Hände gefallen, einem Mann,
der schon bei Dämpfung einiger großen Revolutionen ungemeine Talente bewiesen
hatte, und neuerdings sogar dazu verwendet wurde, bedeutende Unruhen in einem
Gymnasium zu schlichten. Stand nicht zu erwarten, dass ein solcher berühmter
Jurist meine Sache nur als eine cause célèbre ansehen, und sie also handhaben
werde, dass sie, gleichviel, wem von beiden Recht, ihm am meisten Ruhm
einbrächte? Hiezu kam noch der Titel und Rang meines Gegners; Wackerbart hatte
seit einiger Zeit angefangen, sich an höhere Zirkel anzuschließen, musste ihm da
ein so wichtiger Mann, wie ein persischer geheimer Hofmann, nicht mehr gelten
als ich Armer?
    Es ging wie ich vorausgesehen hatte. Ich verlor meine Sache gegen den
Teufel. Strafe, Schadenersatz, aller mögliche Unsinn wurde auf mich gewälzt, ich
wunderte mich, dass man mich nicht einige Wochen ins Gefängnis sperrte oder gar
hängte. Man hatte hauptsächlich folgendes gegen mich in Anwendung gebracht:
                             »Entscheidungs-Gründe
                                     zu dem
                     vor dem Kriminalgericht Klein-Justeim
                      unter dem 4. Dezbr. 1825, gefällten
                                   Erkenntnis
                           in der Untersuchungssache
                                     gegen
                          den Dr ....f wegen Betrugs.
1. Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, dass er keine Beweise
beizubringen weiß, dass die von ihm herausgegebenen Memoiren des Satan wirklich
von dem bekannten, echten Teufel, so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in
persischen Diensten lebt, herrühren. Ferner hat der Angeschuldigte ....f
zugegeben, dass die in den öffentlichen Blättern darüber entaltene Ankündigung
mit seinem Wissen gegeben sei.
    2. Die letztgedachte Ankündigung ist also abgefasst, dass hieraus die Absicht
des Verfassers, die Lesewelt glauben zu machen, dass Die Memoiren des Satan von
dem wahren, im Alten und Neuen Testament bekannten und neuerdings als
Schriftsteller beliebten Teufel geschrieben sei, nur allzu deutlich
hervorleuchten tut.
    3. Durch diese Verfahrungsart hat sich der Angeklagte ....f eines Betruges,
alldieweilen solcher im allgemeinen in jedweder auf inpermissen Kommodum für
sich oder Schaden anderer gerichteten unrechtlichen Täuschung anderer, entweder
indem man falsche Tatsachen mitteilt oder wahre dito nicht angibt - besteht;
oder um uns näher auszudrücken, da hier die Sprache von einer Ware und
gedrucktem Buch ist - einer Fälschung schuldig gemacht: Denn, durch den Titel
Memoiren des Satan und die Anpreisung des Buches wurde der Lesewelt fälschlich
vorgespiegelt, dass das Buch ausdrücklich von dem unter dem Namen Satan
bekannten, k. persischen Geheimen Hofrat Teufel verfasst sei, was beim Verkauf
des Werkes verursachte, dass es schneller und in größerer Quantität abging, als
wenn das Büchlein unter dem Namen des Herrn ...
