, nie aus den Augen gesetzt wird. Hiermit
hat die Form nichts zu schaffen, die Regierung mag monarchisch, aristokratisch,
demokratisch oder gemischt sein; und was die Religion betrifft, so mag sie zu
einer Angelegenheit des Staats gemacht oder der Übereinkunft der Bekenner
freigestellt werden; sie mag katholisch oder protestantisch oder anders heißen -
alle können, aber sie können auch nur dann sich sichre Dauer versprechen, wenn
sie so beschaffen sind, dass sie mit Kultur, Zeit und Umständen in ein richtiges
Verhältnis zu bringen sind.
    Und welche Staatsverfassungen, welche Volksreligionen sind von dieser Art?
Diese Frage lässt sich nun nach den obigen Voraussetzungen beantworten. Da alle
Oberherrschaft entweder auf dem Rechte des Stärkern oder auf Übereinkunft
beruht, weil kein Mensch dem andern gehorcht, außer wenn er entweder muss oder
will, und dann die stärkere Partei, an Zahl oder Kraft, nie muss, wenn sie nicht
will, der Wille zu gehorchen aber bei ihr auf keine andre Weise erweckt werden
kann, als indem man sie überzeugt, dass sie sich wohl dabei befinde, welches
freilich auch auf eine Zeitlang durch Täuschung, dauerhaft aber nicht anders
bewirkt werden kann, als wenn jeder einzelne sich unter der Oberherrschaft eines
andern glücklicher und sichrer weiß als, aller Wahrscheinlichkeit nach, in jeder
andern Lage, so muss eine Staatsverfassung, wenn sie nicht fürchten will, über
den Haufen geworfen zu werden, sie sei nun monarchisch, republikanisch oder
gemischt, das heißt: die Verwaltung sei in einer Hand oder in mehreren Händen,
also beschaffen sein, dass die Regierung
    1. nie Gehorsam im Namen einzelner, sondern nur auf Autorität des Ganzen
fordre;
    2. keine Hauptveränderungen in der Regierungsform vornehme als mit
Beistimmung der größeren Anzahl, der sie auch von jedem Schritte Rechenschaft
schuldig ist;
    3. von dieser größeren Anzahl keine Abgaben, Einschränkungen, Dienste oder
Aufopferungen und keinen Gehorsam fordre, welche bloß der kleineren Anzahl
Vorteile gewähren, ohne das Wohl des Ganzen zu befördern, oder welche die
natürliche Freiheit über Gebühr einschränken;
    4. keine solche Mittel, sich Gehorsam zu verschaffen, wähle, die in
verkehrtem Verhältnisse mit dem Grade der Kultur und der Stimmung des Zeitalters
und der Nation stehen.
    Handelt eine Regierung nach diesen Grundsätzen, so wird sie schwerlich eine
Revolution, eine Umkehrung, zu befürchten haben.
    Und nun, was das Religionssystem betrifft! Da der Glaube der Menschen viel
weniger wie ihre Handlungen dem Zwange unterworfen sein, da nicht einmal jeder
einzelne sich selbst Gesetze über das, was er glauben oder nicht glauben will,
vorschreiben, folglich das Recht, hierüber zu bestimmen, auch auf keinen andern
noch auf den ganzen Staat übertragen kann; da ferner das Wesen der Religion
einzig darin besteht, dass sie uns,
