 nichts mehr tun könne als grade, was eine Feder in einem
Uhrwerke bewirkt, nämlich alle übrigen, nach gewissen Regeln fortlaufenden Räder
und Walzen die erste Bewegung zu geben. Je einfacher dies erste Ressort ist,
desto weniger Verwirrung wird zu besorgen sein; nach dieser Analogie halte ich
es für besser, dass eine als dass mehrere Personen die mechanischen Bewegungen des
Staatskörpers dirigieren. - Ich rate euch also, einen Mann - nennt ihn König
oder wie ihr wollt! - zu wählen, der für Ausübung eurer Gesetze und
Aufrechtaltung eurer Einrichtungen sorge. Man weiß dann, an wen man sich zu
halten hat, und er fühlt, dass Ehre und Schande und Verantwortung auf ihn allein
fällt, statt dass da, wo mehrere die Hände am Ruder haben, Verschiedenheiten in
den Charakteren, Zwist, Missverständnisse die Einheit des Ganzen stören, die
Geschäfte aufhalten und, indem einer die Schuld auf den andern schiebt, die Last
dem andern aufladet, nichts mit Eifer und Ordnung betrieben wird.
    Unsern König müssen wir aus dem ganzen Volke wählen, und das ganze Volk muss
ihn wählen, und zwar einen Mann, der schon der Nation bekannt ist, folglich
einen unter den Stattaltern, von denen ich nachher reden werde. Er bekleidet
seine Stelle, so wie alle übrige höhere Staatsbediente, nur sechs Jahre lang und
tritt dann in den Privatstand zurück, wenn man ihn nicht etwa aufs neue wählt.
Während seiner Amtsführung kann niemand ihn zur Verantwortung ziehen; sobald
seine Zeit verflossen ist, kann die Nationalversammlung Rechenschaft von ihm
fordern. Eine Art, aller mannbaren Bürger Stimmen zu sammeln, habe ich
vorgeschlagen, als ich den Häuptern des Kriegsheers meinen ersten Entwurf zu
Errichtung einer Nationalversammlung vorlegte.
    Der König hat, solange seine Regierung dauert, unumschränkte Gewalt, die
Gesetze der Nation mit aller vorgeschriebenen oder erlaubten Strenge in Ausübung
bringen zu lassen. Er wacht über die Ordnung im Ganzen; an ihn laufen die
Berichte der Stattalter; bei eiligen, in den Gesetzen nicht bestimmten Fällen
befiehlt er vorerst, was geschehen soll; ist die Sache wichtig, betrifft sie zum
Beispiel Krieg und Frieden, so beruft er die Nationalversammlung oder erbittet
sich schriftlich ihre Stimmen. Diese Nationalversammlung kommt ordentlich zwar
nur alle sechs Jahre einmal zusammen, weil dann die Mitglieder, woraus sie
bestehen soll, aus allen Provinzen gewählt werden; allein diese sechs Jahre
hindurch bleibt doch jeder von den Nationalräten in dem Verhältnisse, dass er
bereit sein muss, mit seiner Person oder seinem Gutachten sich einzustellen. In
allen Fällen, die einmal in den Landesgesetzen bestimmt sind, bedarf es weiter
keiner Anfragen, der König darf darin nichts willkürlich tun, muss immer
pünktlich auf Befolgung derselben halten, darf eigenmächtig keine Strafen
verhängen, aber auch keine Strafen erlassen
