 den sämtlichen Deputierten der Armee, welche mit ihren Korps in alle
Gegenden des Reichs zogen, im Lande bekanntgemacht. Hierauf schritt man sogleich
zu den Wahlen, und binnen wenig Wochen waren die vierundzwanzig
Nationaldeputierten in Gondar versammelt. Der Prinz aber übernahm, unter dem
Titel eines Regenten, die Interimsregierung, schaffte vorerst die drückendsten
Missbräuche ab, machte aber übrigens keine wichtige eigenmächtige Veränderungen.
    Da ich hoffe, dass es den Lesern nicht unangenehm sein wird, wenn ich sie mit
seinen Regierungsbegriffen bekannt mache, so will ich in den folgenden Kapiteln
den ganzen Plan, welchen er der ehrwürdigen Versammlung von Deputierten aus
allen Ständen vorlegte, stückweise abschreiben.
 
                             Siebenzehntes Kapitel
      Entwurf der neuen Staatsverfassung. Richtige allgemeine Begriffe von
                     bürgerlicher Freiheit und Gesetzgebung
Der Mensch in dieser Welt sucht Glückseligkeit, sucht sie vorzüglich, wenn er
mit andern Menschen in Verbindung tritt; allein fühlt er sich hilflos und
unbehaglich; um die Summe seiner Glückseligkeit zu vermehren, schließt er sich
an seinesgleichen an.
    Glückseligkeit ist Lebensgenuss, und um des Lebens genießen zu können, muss
man frei sein. Lebt man aber in Verbindung mit andern Menschen, so kann nicht
jeder einzelne verlangen, alles zu genießen; er muss auch den übrigen erlauben,
ihren Anteil Genuss von den allgemeinen Lebensgütern und Vorteilen zu schmecken;
er muss also seiner Freiheit gewisse Grenzen setzen; doch nur solche Grenzen, in
welchen er, mit der allgemeinen Glückseligkeit, seine eigne durch einzelne
Aufopferungen befördert; denn sind die Grenzen der Freiheit zu enge gezogen, die
Aufopferungen zu groß, so fühlt sich der Mensch in Verbindung unglücklicher als
im isolierten Zustande; und so fällt also die Ursache weg, weswegen er sich an
andre angeschlossen hat. Jedermann wünscht daher, auch als Staatsbürger noch
immer soviel von der natürlichen Freiheit zu behalten, als mit der Wohlfahrt des
Ganzen bestehen kann. Es kommt desfalls darauf an, richtige Begriffe von der
bürgerlichen Freiheit festzusetzen, damit wir, die wir das Joch der Tyrannei
abgeschüttelt haben, um freie Bürger zu werden, uns untereinander verstehen und
wissen mögen, was wir suchen und was wir erlangen können.
    Die Systeme des Natur- und Völkerrechts, die bei den europäischen Nationen
im Gange sind und die ich studiert habe, finde ich voll verdrehter
konventioneller Ideen, die nichts weniger als aus der Natur entlehnt, nicht von
der nüchternen, vorurteilsfreien Vernunft eingegeben sind; ich finde künstliche,
ja, sogar religiose Begriffe mit eingemischt, die gar nicht dahin gehören, wovon
der Mensch im Stande der Natur nichts wissen kann.
    Die Freiheit des Menschen im natürlichen, rohen, wilden Zustande besteht
darin, dass jeder einzelne alle seine Handlungen willkürlich einrichten, tun
darf, was ihm beliebt und wozu er Kräfte hat, und nehmen, was ihn gelüstet und
