.
Es ward also in des Ratsherrn Hummer Behausung ein Tag angesetzt, wo der Vergleich sollte versucht werden. Alle Personen, die es betraf, erschienen dabei; aber aus Dr. Hiffers lachender und satirischer Miene stand gleich abzusehen, dass nicht viel zu erhalten sein würde. Auf die verschiedenen Vorschläge des Ratsherrn antwortete er kurz und trocken: Er halte sich im Gewissen verbunden, den Willen seines sel. Freundes pünktlich zu erfüllen, und dessen Witwe wäre es auch schuldig; wolle sie nicht, so hätte sie die Folgen sich selbst zuzuschreiben. Ein Vergleich ließe sich nicht denken bei einer Sache, die so klar sei.
Alle Anwesenden erstaunten, als der Ratsherr Hummer nun mit einer ihm ungewöhnlichen Lebhaftigkeit und mit ernsthafter Amtsmiene und starker Stimme sagte: »Noch ist die Sache nicht klar, Herr Doktor, aber ich hoffe, sie soll bald ganz klar sein. Desto besser für die Witwe, dass Sie keinen Vergleich eingehen wollen; denn ich behaupte, das Testament ist null und nichtig! Es ist dabei mehr als ein Falsum vorgegangen! Der Verstorbene war zu der Zeit, als das sogenannte Testament gemacht worden ist, seiner Sinne nicht mächtig und also den Rechten nach ganz unfähig, auch nur seine letzte Willensmeinung zu erklären. Darüber wollen wir gleich unverwerfliche Zeugen hören!« Hiermit befahl er einem Bedienten, die Türe eines Nebenzimmers zu öffnen. Aus demselben traten einige Personen hervor, bei deren Anblick Dr. Hiffer erblasste. Diese vorher bestellten Zeugen wiesen aus, dass der Ratsherr Hummer, der nicht gemeint war, seine Einsicht in Dingen dieser Art ungestraft necken zu lassen, während der Zeit, da er untätig und in Verlegenheit schien, nichts weniger als untätig gewesen war, sondern vielmehr die ganze Sache bis auf den Grund ausgekundschaftet hatte. Das Testament war von dem Orte datiert, wo es niedergelegt sein sollte; der Tag, da es gerichtlich niedergelegt, und die Stunde des Tages, abends um sieben Uhr, war darauf bemerkt. Hier ward nun zuerst ein Beweis geführt, dass der Richter und die Gerichtspersonen, welche das Testament angenommen und die Annahme durch ihre Unterschrift bekräftigt hatten, zu der Stunde nicht an diesem Orte gewesen waren. Denn es trat ein Fuhrmann aus einem benachbarten Dorfe nebst seinem Knechte auf, welcher bezeugte, sie an diesem Tage nachmittags von da abgeholt und abends um sechs Uhr in einem Hause in Köln, das er benannte, abgesetzt zu haben. Ferner war ein ebenso sicherer Beweis da, dass der Verstorbene zu dieser Stunde nicht an dem Orte gewesen war, wo das Testament sollte gemacht worden sein, und zugleich war damit der Beweis verknüpft, dass er zu dieser Stunde seines Verstandes nicht mächtig und folglich auch unfähig gewesen wäre, seine letzte Willensmeinung
