. Güte wiegelte sie noch mehr
auf, bis sie, dem zurechtbeständigen Kontract zuwider, der mit der
hochwohlgeborenen Gutsherrschaft verabredet, getroffen und geschlossen ist, das
Weite suchte, nachdem sie vorher ihre Hände nach unrechtem Gute ausgestreckt und
verschiedene Sachen und Barschaft, Geld und Geldeswert diebischer Weise
mitgenommen.
    Komparent zeigt ein Verzeichnis vor und verbindet sich, solches bei der
künftig wider seine Tochter zu eröffnenden Untersuchung zu den Akten zu legen.
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    Es wird dem Komparenten aufgegeben abzutreten, allein vo dem Abschluss des
gegenwärtigen Verhörs sich nicht zu entfernen.
    Das Verzeichnis der entwandten Sachen bleibt in richterlichen Händen, um
davon bei diesem Verhör Gebrauch zu machen.
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    Ob es gleich aus dieser väterlichen Anzeige schon vollständig erhellt, dass
mehr besagte Wilhelmine
    a) als eine Dienstpflichtige, sich selbst zur wohlverdienten Strafe und
andern zum schreckenden Beispiel, dingfest zu machen, nicht minder, dass
Wilhelmine
    b) unstreitig als eine Diebin zu nehmen, die nicht als eine ausgetretene
Person etwa bloß der Dieberei bezichtigt worden, sondern deren Diebstahl völlig
am Tage ist, so sind doch, um die Sache noch mehr zu ergründen, einige Zeugen
wegen der Dienstflicht der Wilhelmine - - und ihrer Dieberei vernommen.
    Des Herrn v. E. Hochwohlgeboren benahmen eine lange Reihe von dergleichen
Zeugen, wovon aber nur einige zum Verhör vorgelassen werden. Der erste unter
diesen Ausgewählten ist: Johann Peter Beifuss, von welchem, nachdem er wohl
ermahnt worden, die reine Wahrheit zu sagen, folgendes vorschriftsmässig zum
voraus bemerkt wird: Er heißt Johann Peter Beifuss, ist ein Deutscher, und steht
in Diensten Sr. Hochwohlgeboren des Herrn v. E. Sein Alter ist siebenunddreissig
Jahre und seine Religion die luterische. Zur Sache.
    Wilhelmine - - hat ihrer Geburt nach nichts Solideres erwarten können, als
die Lage, in welche sie ihr Vater gebracht; indessen war ihr störrisches
Betragen so unausstehlich, dass wohl sonst schwerlich jemand anders, als eine so
gut denkende gnädige Herrschaft so nachgebend sein könne. Man gab, so vieler
Hintergehung unerachtet, nicht alle Hoffnung auf, sie auf den rechten Weg
zurückzulenken, dem aber die Läuferin bei aller Gelegenheit auswich. Von ihren
ersten Lebensjahren ist dem Zeugen zwar nichts Genaues bewusst, indessen war
Wilhelmine - - als eine dem Stolz und Eigensinn ergebene Person jederzeit
bekannt, die Flitterstaat und Frechheit liebte; wie denn bei dem unerwarteten
Tode ihrer Mutter die Rede gefallen, dass sie selbige ins Grab geärgert.
Komparent besinnt sich sehr genau, wie Wilhelmine - - bei dem Begräbnis ihrer
Mutter so leichtsinnig gewesen, dass sie, anstatt ihre Augen auf den Sarg zu
heften, mit selbigen herumgeschweift und flankirt, auch solche zum allgemeinen
Ärgernis einem jungen Menschen zugebracht, mit dem sie einen unanständigen
Verkehr getrieben
