 ist dies, dünkt mich, bei
unsern östlichen Staatsverfassungen bereits geschehen; und es erklärt sich
daraus, warum, zum Beispiele, das sinesische Reich, wiewohl es schon so oft
durch Eroberung unter fremde Oberherren gekommen ist, dennoch seine innere
Verfassung bei jeder Revolution unverändert erhalten hat. Ich hätte mich also
genauer ausdrücken, und sagen sollen, dass meine Behauptung nur von Staaten
gelte, deren Bürger (wie die Scheschianer unter Tifan) freie Menschen sind. Ich
zweifle sehr, ob für solche jemals eine bessere Konstitution als die Tifanische
diesseits des Mondes gesehen worden ist; und doch ist leicht zu zeigen, dass
gerade in dem was ihre Vortrefflichkeit ausmachte, die Ursache ihres Untergangs
lag.«
    »Wie käme das?« fragte der Sultan mit einer ironischen Miene von unglaubiger
Verwunderung.
    »Die Tifanische Konstitution«, antwortete Danischmend, »gründete sich einer
Seits auf die Einschränkung der Monarchie durch eine solche Verteilung der
höchsten Gewalt zwischen dem König, dem Adel und den Stellvertretern des Volks,
wodurch keines dieser politischen Gewichte, von deren richtigem Zusammenwirken
der Wohlstand des Staats abhing, ein merkliches Übergewicht über die andern
sollte erhalten können; andrer Seits auf die Güte der Sitten, und auf eine
Kultur, wodurch Tifan die Dauer seiner Gesetze zu einer natürlichen Folge der
freien Überzeugung des Volkes von ihrer einleuchtenden Vernunftmässigkeit zu
machen hoffte. Auf diesen zwei Hauptpfeilern ruhte sein ganzes Gebäude; aber
jeder dieser Pfeiler selbst stand auf einem sandigen Grunde, der unter einem so
schweren Gewicht unvermerkt weichen musste. Niemals wird in irgend einem Staate
derjenige, der mit irgend einem Anteil an Macht und Ansehen bekleidet ist, sich
lange in der Einschränkung halten, die ihm das Gesetz vorgeschrieben hat. Gibt
das Gesetz die höchste Gewalt in die Hand eines Einzigen; so wird dieser Einzige
nicht ruhen, bis er sich über das Gesetz erhoben, und es dahin gebracht hat, dass
sein Wille, nicht der allgemeine, das höchste Gesetz ist. Verteilt es dieselbe
unter mehrere durch einander eingeschränkte Mächte; so wird jede von ihnen, so
gut wie jener Einzige, sich so lange auszudehnen streben, bis sie den Damm, der
sie einzwängen soll, durchbrochen hat: und ist das Gesetz einer jeden, für sich
allein, zu mächtig; so werden sie sich gegen dasselbe vereinigen, oder in
geheime Unterhandlungen mit einander treten, und - unter der Bedingung sich in
die Vorteile, die sich keine allein zuzueignen vermag, brüderlich zu teilen -
die schicklichsten Mittel das Gesetz unkräftig zu machen mit einander abreden.
Dieser Umstand ist für sich allein schon mehr als hinlänglich, den immer
zunehmenden Verfall und endlich, die gänzliche Auflösung jeder politischen
Gesellschaft zu bewirken: aber auch ohne ihn würde bloß die Kultur (ich meine
eine solche,
