; den Provinzen zum Umsatz und Vertrieb
ihrer Produkte alle von ihnen abhangende Bequemlichkeit zu verschaffen; und (was
die unentbehrlichste Bedingung der Bevölkerung sowohl als des Wohlstandes eines
jeden Staates ist) die Sitten ihrer Völker zu bilden, und, wenn sie einmal gut
sind, sie rein und unverdorben zu erhalten.
    Auf diese Weise entwickelt Tifan nach und nach alle übrige Pflichten, welche
aus der großen Pflicht der Vorsorge für den Staat entspringen, und deren jeder
in der Folge ein eigenes Hauptstück gewidmet ist. Er bezeichnet sie durch kurze
allgemeine Formeln, in welchen, mit eben so viel starken Zügen als Worten, der
König als Gesetzgeber, als Richter, als Verwalter der Staatswirtschaft, als
Beschützer des Staats, als Aufseher der Religion und der Sitten, als Beförderer
der Wissenschaften und Künste, und, was den Grund zu allen diesen Verhältnissen
legt, als der allgemeine Vater und Pfleger der Jugend des Staats, dargestellt
wird.
    Nichts kann feierlicher sein als die Apostrophe an die Könige seine
Nachfolger, womit er dieses Hauptstück schließt. - Welch ein Umfang von großen,
von äußerst wichtigen Pflichten! ruft der erhabene Gesetzgeber aus. Wisst, ihr
Könige, die ihr einst auf Tifans Stuhle sitzen, und den furchtbaren Eid der
Treue gegen den König der Könige, und gegen das Volk, das seine Vorsehung euch
anvertraut hat, auf dieses geheiligte Gesetzbuch schwören werdet, wisst, dass
meine Hand zitterte, da ich diese Pflichten niederschrieb; dass ein Schauer meine
Seele durchfuhr, da ich ihren ganzen Umkreis überdachte. Diese Gesetze, welche
wir beschworen haben, werden unsre Richter sein! Je nachdem wir unser großes Amt
wohl oder übel verwaltet haben, wird eine Nachwelt, die uns nichts als
Gerechtigkeit schuldig ist, unser Andenken ehren und segnen, oder unsre
ruhmlosen Namen mit Verachtung aus dem Buche der Könige auslöschen; und wegen
alles Guten, welches wir zu tun unterlassen, wegen alles Bösen, welches wir
getan haben, wird dereinst ein unerbittlicher Richter Rechenschaft von unserer
Seele fordern!
    In den nächst folgenden Hauptstücken werden die besonderen Pflichten des
königlichen Amtes einzeln genauer entwickelt, und die Art und Weise, wie sie
auszuüben, durch besondere Gesetze bestimmt. Dieser Ordnung zu Folge macht die
gesetzgebende Macht des Königs den Gegenstand des zweiten Hauptstückes aus. Es
werden darin die Fälle angegeben, in welchen der König berechtiget ist neue
Gesetze zu geben, nachdem sie von den Vorstehern der Stände geprüft und dem
Buche der Pflichten und Rechte nicht entgegen stehend befunden worden.
Hauptsächlich aber beschäftigt sich Tifan darin mit Anordnung der Mittel,
wodurch die Gesetze in jener immer lebhaften Wirksamkeit erhalten werden können,
ohne welche der Staat von der besten Gesetzgebung wenig Nutzen ziehen würde. Zu
diesem Ende wird nicht nur (wie oben bereits erwähnt worden
