 Bedürfnisse, kurz, des ganzen
physischen und sittlichen Zustandes desselben verbunden, so wird es ihm nicht zu
schwer sein, auch die Anstalten ausfündig zu machen, wodurch jene große Absicht
- in welcher das Glück des einzelnen Menschen, das Wohl jeder Nation, das Beste
der menschlichen Gattung, und das allgemeine Beste des Ganzen wie in Einem
Punkte zusammen fließen, - auf die möglichste Weise befördert werden könne. Die
Geschicklichkeit, alles dieses zu bewerkstelligen, ist leichter bei einem
Einzigen, als bei einem ganzen Volk oder bei einem zahlreichen Ausschusse
desselben, zu finden; und auch aus diesem Grund ist es der Sache gemässer, die
gesetzgebende Macht dem Fürsten allein zu überlassen.«
    »Aber, wie wenn unter Tifans Nachfolgern ein neuer Azor oder Isfandiar
aufstände?« sagte Schach-Gebal.
    »Unstreitig«, erwiderte Danischmend, »ist die gesetzgebende Macht in den
Händen eines Kindes oder eines Unsinnigen ein fürchterliches Übel. Aber diesem
Unheil (glaubte Dschengis) könne durch ein gedoppeltes Mittel hinlänglich
vorgebogen werden; nämlich, durch die Unverbrüchlichkeit der einmal von allen
angenommenen Gesetzgebung, und durch eine gewisse Anordnung über die Erziehung
der Prinzen des königlichen Hauses, welche ein Hauptstück im Gesetzbuche Tifans
ausmachen sollte.
    Diesen Grundsätzen zu Folge wurde bald nachdem Tifan die Regierung
angetreten hatte, eine königliche Erklärung dieses Inhalts kund gemacht:
    1. Da eine mit den unveränderlichen und wohltätigen Absichten des Urhebers
der Natur übereinstimmende Gesetzgebung sowohl dem Fürsten als seinen
Untergebenen zur unverbrüchlichen Richtschnur dienen muss: So wird der König vor
allen Dingen sein Hauptgeschäft sein lassen, mit Beihilfe derjenigen, welche die
Nation selbst für ihre weisesten und besten Männer erkennt, ein Gesetzbuch zu
verfassen, in welchem die Pflichten und Rechte des Königs, der Nation, und jedes
besonderen Standes, aufs genaueste bestimmt, und alle die Anordnungen, welche,
nach der gegenwärtigen Beschaffenheit des Reichs, zu dessen Widerherstellung und
Wohlstand am zuträglichsten erachtet werden, zu jedermanns Wissenschaft gebracht
werden sollen.
    2. Dieses allgemeine Gesetzbuch soll in der scheschianischen Sprache mit
einer solchen Deutlichkeit abgefasst werden, dass der gewöhnlichste Grad des
Menschenverstandes und der Erfahrenheit zureichend sein möge, es zu verstehen.
Nichts desto weniger soll veranstaltet werden, dass dieses Gesetzbuch hinfür
nicht nur einen Hauptgegenstand der öffentlichen Erziehung ausmache, sondern
auch von den Priestern jedes Ortes, an gewissen dazu bestimmten Tagen, dem Volke
öffentlich erklärt und eingeschärfet werde.
    3. Nicht nur alle Edle, Priester und übrige Einwohner von Scheschian,
sondern auch der König und seine Nachfolger, sollen schwören, dass sie dieses
Gesetzbuch nach allen seinen Artikeln unverletzlich in Ausübung bringen, und
weder selbst demselben entgegen handeln, noch, so viel an ihnen ist, zugeben
wollen, dass von jemand dagegen gehandelt werde. Diese Unveränderlichkeit soll
ein allgemeiner und
