
»einen Punkt, über den ich schon lange gewünscht habe etwas Gewisses bei mir
selbst festsetzen zu können. Es ist, wie du wohl bemerkt hast, nicht ratsam die
Quelle von solchen Übeln zu verstopfen, die aus dem Missbrauch einer Sache
entstehen, wovon der Gebrauch gut ist. Und gleichwohl ist das Übel, von dem du
sprichst, von einer so gefährlichen Art, dass man schlechterdings genötigt ist
seinem Fortgange zu steuern. Ich möchte wohl hören, was du mir in diesem Falle
zu tun raten wolltest.«
    »Sire« (antwortete Danischmend), »die Frage, worüber ich meine Meinung sagen
soll, hätte vorlängst besser als zwanzig andre verdient von unsrer Akademie zu
einer Preisfrage gemacht zu werden. Ich unterstehe mich nicht zu sagen, dass ich
die Auflösung davon gefunden habe; und mir deucht, diejenigen, welche sie so
leicht finden, möchten sich wohl nie die Mühe genommen haben, ihre Tiefe zu
erforschen. Doch vielleicht ist sie eine von den Fragen, deren Auflösung gar
nicht einmal möglich ist, oder, welche sich wenigstens nicht anders als durch
einen kühnen Schnitt auflösen lassen.
    Der Fall dünkt mich dieser zu sein: Wir befinden uns zwischen zwei Übeln,
wovon wir schlechterdings genötigt sind eines zu wählen; es fragt sich also,
welches wir wählen sollen?
    Hier, deucht mich, kann zuversichtlich als ein unstreitiger Grundsatz
angenommen werden: dass in einem solchen Falle, wenn das eine Übel einen
unendlichen und unheilbaren Schaden tut, das andere hingegen unter gewissen
Bedingungen ins unendliche vermindert werden kann, notwendig das letztere
gewählt werden müsse.
    Dies vorausgesetzt kommen hier zwei Übel in Betrachtung: der Schade, der aus
dem Missbrauch der Vernunft und des Witzes, wenn ihnen völlige Freiheit gelassen
wird, entspringen kann und wird; und derjenige, der daher entstehen muss, wenn
diese Freiheit durch irgend eine Art von Zwangsmitteln eingeschränkt wird. Nun
sage ich: Den Gebrauch der Vernunft und des Witzes in einem Staat einschränken,
ist eben so viel, als Unwissenheit und Dummheit mit allen ihren Wirkungen und
Folgen in dem besagten Staate verewigen, falls sich die Nation noch in einem
barbarischen Zustande befindet; oder, wenn sie sich bereits zu einem gewissen
Grade der Erleuchtung empor gehoben hat, sie in Gefahr setzen, von Stufe zu
Stufe wieder in diese Barbarei zurück zu sinken, die den Menschen zu den übrigen
Tieren herab würdiget, ja gewisser Massen unter sie erniedriget. Denn, wie soll
diese Grenzlinie, in welche man Vernunft und Witz einschränken will, gezogen
werden? Wer soll sie bestimmen? Was für Regeln sollen dazu festgesetzt werden?
Wer soll Richter sein, ob diese Regeln in jedem vorkommenden Falle beobachtet
oder überschritten werden? Wodurch will man verhindern, dass der Richter nicht
