 geradezu trostlos
auf die Gasse hinaussahn, während der Advokat an seinem Tisch die Akten
studierte, um ihnen einen guten Rat geben zu können. Übrigens könne man gerade
bei solchen Gelegenheiten sehen, wie ungemein ernst die Herren ihren Beruf
nehmen und wie sie über Hindernisse, die sie ihrer Natur nach nicht bewältigen
können, in große Verzweiflung geraten. Ihre Stellung sei auch sonst nicht
leicht, man dürfe ihnen nicht Unrecht tun und ihre Stellung nicht für leicht
ansehen. Die Rangordnung und Steigerung des Gerichtes sei unendlich und selbst
für den Eingeweihten nicht absehbar. Das Verfahren vor den Gerichtshöfen sei
aber im allgemeinen auch für die unteren Beamten geheim, sie können daher die
Angelegenheiten, die sie bearbeiten, in ihrem ferneren Weitergang kaum jemals
vollständig verfolgen, die Gerichtssache erscheint also in ihrem Gesichtskreis,
ohne dass sie oft wissen, woher sie kommt, und sie geht weiter, ohne dass sie
erfahren, wohin. Die Belehrung also, die man aus dem Studium der einzelnen
Prozessstadien, der schliesslichen Entscheidung und ihrer Gründe schöpfen kann,
entgeht diesen Beamten. Sie dürfen sich nur mit jenem Teil des Prozesses
befassen, der vom Gesetz für sie abgegrenzt ist, und wissen von dem Weiteren,
also von den Ergebnissen ihrer eigenen Arbeit, meist weniger als die
Verteidigung, die doch in der Regel fast bis zum Schluss des Prozesses mit dem
Angeklagten in Verbindung bleibt. Auch in diese Richtung also können sie von der
Verteidigung manches Wertvolle erfahren. Wundere sich K. noch, wenn er alles
dieses im Auge behalte, über die Gereiztheit der Beamten, die sich manchmal den
Parteien gegenüber in - jeder mache diese Erfahrung - beleidigender Weise
äußert. Alle Beamten seien gereizt, selbst wenn sie ruhig scheinen. Natürlich
haben die kleinen Advokaten besonders viel darunter zu leiden. Man erzählt zum
Beispiel folgende Geschichte, die sehr den Anschein der Wahrheit hat. Ein alter
Beamter, ein guter, stiller Herr, hatte eine schwierige Gerichtssache, welche
besonders durch die Eingaben des Advokaten verwickelt worden war, einen Tag und
eine Nacht ununterbrochen studiert - diese Beamten sind tatsächlich fleißig, wie
niemand sonst. - Gegen Morgen nun, nach vierundzwanzigstündiger, wahrscheinlich
nicht sehr ergiebiger Arbeit, ging er zur Eingangstür, stellte sich dort in
Hinterhalt und warf jeden Advokaten, der eintreten wollte, die Treppe hinunter.
Die Advokaten sammelten sich unten auf dem Treppenansatz und berieten, was sie
tun sollten; einerseits haben sie keinen eigentlichen Anspruch darauf,
eingelassen zu werden, können daher rechtlich gegen den Beamten kaum etwas
unternehmen und müssen sich, wie schon erwähnt, auch hüten, die Beamtenschaft
gegen sich aufzubringen. Andererseits aber ist jeder nicht bei Gericht
verbrachte Tag für sie verloren, und es lag ihnen also viel daran einzudringen.
Schließlich einigten sie sich darauf,
