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überall selbst mit Hand anlegend, voll Eifer und Lust an der Arbeit, dann wurde
der alte Mann an den Vater erinnert, der für ihn noch jetzt das Muster eines
tüchtigen Wirtes bedeutete. Und so verband sich mit dem Gefühle des Vaterstolzes
für den Büttnerbauer die geheime Hoffnung, dass durch diesen Sohn der Familie
wieder eingebracht werden möchte, was sie durch schlechte Jahre und
Unglücksfälle mancherlei Art in letzter Zeit eingebüßt hatte an Vermögen und
Bedeutung.
    Jetzt im Winter, wo die Arbeit nicht auf die Nägel brannte, war mehr Zeit
als sonst, seinen Gedanken nachzuhängen. Was für Erinnerungen wurden da in der
Seele des Alten wach! was für Gestalten standen da vor seinem rückschauenden
Blicke auf und gewannen Leben! -
    Da war sein Vater: mittelgross, breitschulterig, bartlos, wie alle Büttners
vordem, blondhaarig. Er gedachte des Vaters immer, wie er ihn aus der frühesten
Kindheit in Erinnerung hatte, als eines im besten Lebensalter stehenden
blühenden Mannes. Was war das für ein Arbeiter gewesen! Mit einem Finger hatte
der den Pflug ausgehoben und umgewendet. Und dabei war er ein Grundgescheiter
gewesen. Dem hatte niemand ein X für ein U machen dürfen. Deshalb war es ihm
auch gelungen, das Seine zusammenzuhalten und zu mehren.
    Der Großvater des jetzigen Büttnerbauern hatte diesem Sohne das Gut noch bei
Lebzeiten überlassen und sich auf das Altenteil zurückgezogen. Der alte Mann
fand sich in der neuen Ordnung der Dinge, welche durch die Bauernbefreiung und
die Gemeinheitsteilung in den bäuerlichen Verhältnissen entstanden war, nicht
mehr zurecht. Er hatte die Zeiten der Erbuntertänigkeit unter der Gutsherrschaft
und die Fronden durchgemacht. Als junger Mensch hatte er drei Jahre lang im
Zwangsgesindedienst auf dem Gutshofe gescharwerkt. Später waren von ihm die
fälligen Spanndienste für die Herrschaft abgeleistet worden. Er lebte ganz und
gar in den Anschauungen der Hörigkeit. Der Hofedienst ging allem anderen voraus.
Der Graf, sein gnädiger Herr, konnte ihm sein Gut wegnehmen, wenn er wollte, und
einen anderen an seine Stelle setzen, wie es ihm gerade passte. Der Herr hatte
die oberste Polizei- und Strafgewalt und verfügte über Leib und Vermögen seines
Untertanen.
    Das wurde nun mit einem Male alles anders. Der Bauer sollte fortan ein
freier Herr sein auf eigenem Grund und Boden. dabei fiel mit den Pflichten auch
der Schutz weg, den die Gutsherrschaft den Untertanen gewährt hatte. Viele
Leute, besonders die alten, in der Erbuntertänigkeit groß gewordenen, konnten
sich in diese Änderung der Dinge nicht finden. Sie hatten gar kein Bedürfnis
nach Freiheit empfunden. Seit Menschengedenken hatten ihre Familien Hofedienste
getan, hatten unter Obhut und Leitung des Edelmannes ihr Leben zugebracht;
Selbständigkeit und Freiheit waren für sie Worte ohne Sinn. Sie wollten es nicht
anders haben, als ihre
