 derjenigen, die ihre gefallenen Lieben
beweinen? ... Was mich freut, ist ein am 14. August zu Gastein unterzeichneter
Vertrag. - »Vertrag«, das Wort klingt so friedensverheissend. Erst später habe
ich die Erfahrung gemacht, dass die internationalen Verträge sehr oft dazu da
sind, um durch gelegentliche Verletzungen dasjenige herbeizuschaffen, was man
einen »casus belli« nennt. Da braucht denn nur einer den anderen des
»Vertragsbruches« anzuklagen und sofort springen - mit allem Anschein der
Verteidigung verbriefter Rechte - die Schwerter aus der Scheide.
    Mir jedoch gewährte der Gasteiner Vertrag Beruhigung. Der Streit schien
beigelegt, General Gablenz - der schöne Gablenz, für welchen wir Frauen alle
leise schwärmten - ward Stattalter in Holstein; - Manteuffel in Schleswig. Auf
meine im Jahre 1460 erhaltene Lieblingszusicherung, dass die Lande ewig zusammen
bleiben, »ungeteilt«, musste ich jetzt doch endgültig verzichten. Und was meinen
Augustenburger betraf, für dessen Rechte ich mich so mühsam erwärmt hatte, so
geschah, dass der Prinz einmal ins Land kam und sich von seinen Getreuen anjubeln
ließ, worauf ihm Manteuffel bedeutete, dass, wenn er noch einmal sich
unterstände, ohne Erlaubnis in die Gegend zu kommen, er ihn unweigerlich
verhaften lassen müsste. Wer das keinen guten Witz der Muse Klio findet, der hat
kein Verständnis für die »Fliegenden Blätter« der Geschichte.
Trotz des Gasteiner Vertrages wollte die Angelegenheit nicht zur Ruhe kommen,
und da ich nun - durch Tante Mariens Brief und die darauf erhaltenen Auskünfte
aufgeschreckt - nunmehr wieder regelmäßig die politischen Leitartikel las und
mich allseitig über die herrschenden Meinungen erkundigte, so konnte ich die
Phasen des schwebenden Streites wieder genau verfolgen. Dass derselbe zu einem
Krieg führen würde, fürchtete ich nicht. Solche Prozessfragen mussten doch auf dem
Wege der Prozesse - nämlich durch Abwägung der Rechtsansprüche und durch
hiernach zu fällendem Rechtsspruch - zum Austrag zu bringen sein. Alle diese
beratenden Minister- und Bundesversammlungen, diese unterhandelnden Staatsmänner
und freundschaftlich verkehrenden Monarchen, würden doch mit diesen - im Grunde
so unwichtigen - Streitfragen fertig werden. Mehr mit Neugierde, als mit
Besorgnis folgte ich dem Gang dieser Angelegenheit, deren verschiedene Stadien
ich in den roten Heften notiert finde:
    1. Oktober 1865. In Frankfurt Abgeordnetentag, folgende Beschlüsse gefasst:
    1) Selbstbestimmungsrecht des schleswigholsteinschen Volkes bleibt in Kraft.
    Der Gasteiner Vertrag wird als Rechtsbruch von der Nation verworfen. 2) Alle
    Volksvertreter sollen den Regierungen, welche die bisherige Politik der
    Vergewaltigung fordern, alle Steuern und Anlehen verweigern.
    15. Oktober. Preussischer Kronsyndikus gibt sein Gutachten über die Erbrechte
    des Prinzen Augustenburg ab. Der Vater desselben habe für sich und seine
    Nachkommen, gegen eine Summe von anderthalb Millionen Speziestaler auf die
    Tronanwartschaft verzichtet. Im wiener Frieden
