 Herr
sein«. Was wollte da der Protokoll-Prinz?
    Zwölf Jahre später stirbt der Herrscher von Schleswig kinderlos und die
Landstände versammeln sich zu Ripen (gut, dass man immer so genau weiß, wann und
wo sich Landstände versammelten: es war also 1460 zu Ripen) und proklamieren den
dänischen König zum Herzog von Schleswig, wogegen er ihnen verspricht, dass die
Lande »ewig zusammenbleiben sollen - ungeteilt«. Das macht mich wieder ein wenig
konfus. Der einzige Anhaltspunkt ist noch das »ewig zusammenbleiben«.
    Aber die Verwirrung nimmt im weiteren Verlauf dieses historischen Studiums
fortwährend zu, denn jetzt beginnt, trotz der »Formel: ewig ungeteilt (das Wort
ewig spielt in politischen Verträgen überhaupt eine niedliche Rolle) ein ewiges
Spalten und Teilen des Besitzes zwischen den Söhnen des Königs und
Wiedervereinen unter einem nächsten König und Gründen neuer Linien -
Holstein-Gottorp und Schleswig- Sonderburg - welche sich unter gegenseitigen
Verschiebungen und Abtretungen der Anteile abermals spalteten in die Linien
Sonderburg-Augustenburg, Beck-Glücksburg, Sonderburg-Glücksburg, Holstein-
Glückstadt - kurz, ich kenne mich gar nicht mehr aus.«
    Aber nur weiter. Vielleicht begründet sich das historische Recht, um welches
heute unsere Landessöhne bluten müssen, erst später.
    Christian IV. mischt sich in den dreissigjährigen Krieg und die Kaiserlichen
und Schweden fallen in die Herzogtümer ein. Jetzt wird wieder (zu Kopenhagen,
1658) ein Vertrag gemacht, worin dem Hause Holstein- Gottorp die Oberherrschaft
über den schleswigschen Anteil zugesichert wird, und da ist es endlich mit der
dänischen Lehenshoheit vorbei.
    Auf ewig vorbei. Gott sei Dank Jetzt finde ich mich doch wieder zurecht.
    Was geschieht aber durch Patent vom 22. August 1721? Einfach dies: der
gottorpsche Anteil von Schleswig wird der dänischen Monarchie einverleibt. Und
am 1. Juni 1773 wird auch Holstein dem dänischen Königshause überlassen - das
Ganze gilt nun als dänische Provinz.
    Das ändert die Sache: ich sehe schon - die Dänen sind im Recht.
    Aber doch nicht so ganz. Denn der wiener Kongress von 1815 erklärt Holstein
für einen Teil des deutschen Bundes. Dies aber wurmt die Dänen. Sie erfinden das
Schlagwort: »Dänemark bis zur Eider« und streben nach der totalen Besitznahme
des von ihnen »Südjütland« benannten Schleswig. Hier hingegen wird das »Erbrecht
des Augustenburgers« als Losung gebraucht und zu deutschnationalen Kundgebungen
benutzt. Im Jahre 1846 schreibt der König Christian einen offenen Brief, worin
er die Integrität des Gesamtstaates als Ziel hinsetzt, wogegen die »deutschen
Lande« protestieren. Zwei Jahre später wird vom Throne aus die völlige
Vereinigung nicht mehr als Ziel, sondern als fait accompli verkündet, worauf in
den »deutschen Landen« der Aufstand ausbricht Jetzt geht das Raufen los
