
        
                                  Fanny Lewald
                          Von Geschlecht zu Geschlecht
                                 Erste Abteilung
                                  Der Freiherr
                                   Erstes Buch
                                 Erstes Kapitel
Die Herrschaft Richten war eine der reichsten Besitzungen in der Monarchie, und
die Freiherren von Arten, denen sie gehörte, eines der ältesten Geschlechter des
inländischen Adels. Sie waren am Hofe wohlgelitten, in der Provinz, in welcher
ihre Besitzungen lagen, geachtet und beliebt, und jene ruhige Vornehmheit,
welche die alten Geschlechter kennzeichnete, hatte in den Freiherren von Arten
stets ihre würdigsten Vertreter gefunden.
    Es war damals aber auch das goldene Zeitalter für den Adel. Die
Standesunterschiede wurden in der Gesellschaft noch aufrecht erhalten, und
hatten doch aufgehört, eine Schranke für den Edelmann zu sein, wenn er geneigt
war, sich gelegentlich über dieselbe fortzusetzen. Sie schützten ihn, ohne ihn
zu hindern. Die Vorrechte des Adels waren groß im Staate, seine Pflichten und
Lasten für das Allgemeine sehr gering. Der Grundbesitz war fast ausschließlich
in seinen Händen, und man hatte trotzdem bereits angefangen, die Güter
gewerblich zu benutzen und ihren Ertrag dadurch zu erhöhen. In den
Fürstenschlössern, in den Richter-Kollegien, in der Verwaltung und im Militär,
überall herrschte der Adel vor, und daneben hatte er sich vielfach eine Bildung
erworben, die zu besitzen er stolz war. Er hatte sich den Gelehrten, den
Schriftstellern, den Künstlern und Dichtern genähert und befreundet, da er
selbst bedeutende Menschen und schöne Talente in seinen Reihen zählte, und
während man sich auf diese Art völlige Freiheit für jedes Streben und Tun zu
sichern verstand, wagten die bürgerlichen Klassen es noch nicht, dem Adel die
Vorrechte streitig zu machen, welche er sich angeeignet hatte und nun seit
Jahrhunderten besaß.
    Kamen diese Glücksgüter und Privilegien rohen Naturen in die Hände, so boten
die eigene Gerichtsbarkeit und die teilweise noch zu Recht bestehende
Leibeigenschaft den Gutsherren die Mittel zu einer Tyrannei, unter welcher das
Land und die Leute schwer zu leiden hatten; und Selbstsucht und Willkür auf der
einen Seite erzeugten dann auf der anderen einen Hass und eine Aufsässigkeit, die
um so erbitterter wurden und um so tiefer wurzelten, je weniger sie sich kund zu
geben vermochten. Gelangten aber wohlwollende und gebildete Edelleute zu dem
Gebrauch solcher aristokratischen Rechte und Macht, so bildete sich durch ihren
vorsorglichen und mäßigen Gebrauch zwischen der Gutsherrschaft und ihren Hörigen
ein Verhältnis des Schutzes und der anhänglichen Dankbarkeit heran, welches in
den Edelleuten das Gefühl einer gewissen Souverainetät entstehen ließ und ihnen
neben dem Bewusstsein ihrer großen persönlichen Freiheit eine würdevolle
Herablassung verlieh, die sie beliebt und dadurch liebenswürdig machte.
    Der Freiherr Franz von Arten, welcher die Herrschaft Richten zu Ende der
achtziger Jahre im vorigen Jahrhundert besaß, war in diesem Sinne das Musterbild
eines Edelmannes. Er hatte eine vortreffliche Erziehung genossen, hatte viele
Jahre seiner
