 Zu diesem Dienste wird auch von den
Gesetzen eine gewisse Ausbildung und ein gewisser Stufengang in Erlangung dieser
Ausbildung gefordert, und muss gefordert werden. Je nachdem nun die Hoffnung
vorhanden ist, dass einer nach Vollendung der geforderten Ausbildung und ihres
Stufenganges sogleich im Staatsdienste Beschäftigung finden, und dass er in einer
entsprechenden Zeit in jene höheren Stellen empor rücken werde, welche einer
Familie einen anständigen Unterhalt gewähren, widmen sich mehr oder wenigere
Jünglinge der Staatslaufbahn. Aus der Zahl derer, welche mit gutem Erfolge den
vorgeschriebenen Bildungsweg zurückgelegt haben, wählt der Staat seine Diener,
und muss sie im ganzen daraus wählen. Es ist wohl kein Zweifel, dass auch
außerhalb dieses Kreises Männer von Begabung für den Staatsdienst sind, von
großer Begabung, ja von außerordentlicher Begabung; aber der Staat kann sie,
jene ungewöhnlichen Fälle abgerechnet, wo ihre Begabung durch besondere Zufälle
zur Erscheinung gelangt und mit dem Staate in Wechselwirkung gerät, nicht
wählen, weil er sie nicht kennt, und weil das Wählen ohne nähere Kenntnis und
ohne die vorliegende Gewähr der erlangten vorgeschriebenen Ausbildung Gefahr
drohte und Verwirrung und Missleitung in die Geschäfte bringen könnte. Wie nun
diejenigen, welche die Vorbereitungsjahre zurückgelegt haben, beschaffen sind,
so muss sie der Staat nehmen. Oft sind selbst große Begabungen in größerer Zahl
darunter, oft sind sie in geringerer, oft ist im Durchschnitte nur
Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf diese Beschaffenheit seines Personenstoffes musste
nun der Staat die Einrichtung seines Dienstes gründen. Der Sachstoff dieses
Dienstes musste eine Fassung bekommen, die es möglich macht, dass die zur
Erreichung des Staatszweckes nötigen Geschäfte fortgehen und keinen Abbruch und
keine wesentliche Schwächung erleiden, wenn bessere oder geringere einzelne
Kräfte abwechselnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in denen sie tätig sind.
Ich könnte ein Beispiel gebrauchen und sagen, jene Uhr wäre die vortrefflichste,
welche so gebaut wäre, dass sie richtig ginge, wenn auch ihre Teile verändert
würden, schlechtere an die Stelle besserer, bessere an die Stelle schlechterer
kämen. Aber eine solche Uhr dürfte kaum möglich sein. Der Staatsdienst musste
sich aber so möglich machen, oder sich nach der Entwicklung, die er heute
erlangt hat, aufgeben. Es ist nun einleuchtend, dass die Fassung des Dienstes
eine strenge sein muss, dass es nicht erlaubt sein könne, dass ein Einzelner den
Dienstesinhalt in einer andern Fassung als in der vorgeschriebenen anstrebe, ja
dass sogar mit Rücksicht auf die Zusammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder
gut verrichtet werden muss, als man es von seinem Standpunkte allein betrachtet
tun könnte. Die Eignung zum Staatsdienste von Seite des Gemütes, abgesehen von
den andern Fähigkeiten, besteht nun auch in wesentlichen Teilen darin, dass man
entweder das Einzelne mit Eifer zu tun im Stande ist, ohne dessen Zusammenhang
mit dem großen Ganzen zu
