 er es hinterließ, und hierin liegt die
Bürgschaft, dass ihn, wenn auch unter menschlichen Schwächen, die reine Absicht
leitete, die Jugend künftiger Tage vor seinem Lose zu bewahren. Seine Blätter
enthalten nichts von seiner inneren Lebensführung, nichts von dem Gange seiner
Seele durch die Stürme des Lebens, aus Tag in Nacht; denn dies war kein
Gegenstand für seine Obrigkeit. Wohl aber darf die Nachwelt, die sich an der
Geschichte eines rohen Mannes aus dem Volke oft besser belehren könnte als an
verwickelten Staats- und Fürstengeschichten, wohl darf sie den Pfarrer seiner
Heimat anklagen, dass er, dem die Pflege der Geister vertraut war, keine Chronik
seiner Gemeinde, keine Aufzeichnung über den Lebensgang des Jünglings
hinterlassen hat, der nach dem Zeugnis befähigter Zeitgenossen außerordentliche
Gaben des Geistes und Herzens besaß, keine Rechtfertigung der mit mehr als
väterlicher Gewalt ausgerüsteten geistlichen und weltlichen Behörde, wie es
kommen konnte, dass ein solcher Mensch aus dem Schösse der Gesellschaft heraus, so
tief in Elend, Verbrechen, Schmach und jede Erniedrigung der Seele stürzte. Und
doch hat jener Pfarrer sein ganzes Lebensschicksal mit angesehen und hat ihn
lange überlebt. Er fand nichts aufzuzeichnen nötig als die karge, schauerliche
Randbemerkung, die er auf einem Blatte des Taufbuches, wo der Name des am 4.
Juni 1729 geborenen Kindes Friedrich Schwan nebst den Namen seiner Eltern und
Taufpaten eingetragen ist, mit roter Tinte hinzugeschrieben hat: »Wurde den 30.
Juli 1760 zu Vaihingen lebendig auf das Rad gelegt. Gott sei seiner armen Seele
gnädig!«
    Das war die Todesstrafe, die ein christlicher Staat unter dem Beistande
einer christlichen Kirche an einem Menschenbilde, das sie Gottes Ebenbild
nannten, vollzog, indem er sich für so arm an leiblichen und geistigen Mitteln
bekannte, dass er mit einem, wenn auch noch so tief gefallenen Menschen nichts
Menschlicheres, nichts Christlicheres zu tun wusste, als ihm das Leben zu rauben,
und für so beschränkt in Menschenkenntnis, dass er meinte, durch eine recht
ausgesuchte grausame Strafe werde er andere vom Wege des Verbrechens
abschrecken. Und doch hätte gerade dieser ihn vor tausend anderen belehren
können, wie irrig eine solche Voraussetzung ist. Er war vor anderen mit Verstand
begabt, um sich zu sagen, wohin sein Leben zuletzt führen müsse, und wenn er es
je vergessen hätte, so sagten es ihm seine schrecklichen Genossen, die sich
täglich auf den Gedanken an ein solches Ende einübten, verkleidet den
Hinrichtungen beiwohnten, einander den Hergang bei denselben beschrieben und bei
ihren Gelagen sich gegenseitig einen leichten Tod zutranken. Nicht einmal sein
Mut machte ihn zu einer Ausnahme, an der die Abschreckung verloren war, denn
sein Geschichtschreiber sagt ausdrücklich von ihm, bei aller natürlichen
Herzhaftigkeit habe er sich durch diese abschreckenden Gewohnheiten so
