 der ersteren und bekannte hierdurch den Zwiespalt zwischen ihr und dem
Gesetz; ja als endlich ein zum Höchsten berufener Dichtergeist seine Jugendkraft
und seinen Jugendzorn über die Zeit, die er so erbärmlich fand, in die Gestalten
jener Räuberwelt einkleidete, da jauchzte fast die ganze gebildete Welt auf und
ging mit ihm unter die Räuber und Mörder, obwohl ein kurzes Nachdenken sie
belehren konnte, dass nicht jeden Tag ein verbrecherischer Reichsgraf durch die
böhmischen Wälder reist, um einen edlen Räuber als den Vollstrecker einer
höheren Justiz zu ernähren, sondern dass dieser gar bald bei ehrlichen und
unschuldigen Menschen mit List oder Gewalt sein tägliches Brot holen muss.
    In diese Zeit, deren Sitte, Geist und Bildung sich so gänzlich vom
Bestehenden nicht nur, sondern auch vom Rechten abgewendet hatte, dass nur eine
große Völkerumwälzung die Welt wieder in das verlorene Geleise zurückbringen
konnte, fielen die Enthüllungen des Ebersbacher Bürgersohnes wie ein
Wetterschlag - nicht in die Lesewelt, denn sie blieben bei den Akten des
Gerichts begraben und würden den modischen Lesehunger schlecht befriedigt haben,
sondern in die »alerte« Welt des Verbrechens und in die schlaffe Welt des
Gesetzes. Sie haben nicht von Grund aus die Gaunerei ausrotten, nicht von Grund
aus die Redlichkeit im bürgerlichen Leben zu Kräften bringen können, aber sie
haben ein Großes zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit getan, und beinahe
ein Menschen alter ist vergangen, bis wieder eine stärkere Bande zwischen dem
Rhein und der Donau sich zu sammeln wagte. Die Geständnisse des Räubers gaben
den Behörden nicht bloß die Mittel an die Hand, den ersten jener planmässigen
Schläge zu führen, welchen die von der Hehlerei unterstützte Gaunerei,
wenigstens in der hochgefährlichen Gestalt, die sie um die Mitte des
Jahrhunderts angenommen hatte, nach und nach erlag, sondern sie entdeckten ihnen
auch gewisse Fachgeheimnisse des Räuberhandwerks, die sie instand setzten, ihre
Angehörigen künftig zweckmässiger zu schützen. Denn auch dieses Gewerbe hatte
seinen Fortschritt und seine Erfindungen, und die Akten bewahren hievon Züge
menschlichen Scharfsinns auf, an dem man sich ergötzen könnte, wenn er besser
angewendet worden wäre. Es ist ein hartes Urteil, das man der Zeit nicht
ersparen kann: dieser Mensch hat ihr dadurch, dass er schuldig geworden ist,
unendlich mehr genützt, als wenn er in den Schranken des Gesetzes geblieben
wäre. Die eigentümliche Art seines Verdienstes mahnt zur Vergleichung mit einem
ähnlichen Verdienste, das sich ein Höhergestellter um die Zeit erwarb, der Graf
Schenk von Kastell, der, vom Eifer des Markgrafen von Durlach beseelt, auf
eigene Hand in Süddeutschland umher und bis nach Graubünden und Italien
hinabzog, um das Raubgesindel einzufangen, und den die Gauner um seiner Kühnheit
und Strenge willen fürchteten, als ob er vom Teufel gefeit und gefestet wäre, so
dass einst, als er
