 haben, weil diese eben das unverstandene, aber
eben darum desto mehr mit der Ahnung festgehaltene Wahrzeichen ist, dass man
einem Menschen im Verkehr mit seinesgleichen trauen könne. Sooft sie auch sich
selbst und andere schon mit diesem Wahrzeichen getäuscht haben, sie halten immer
wieder daran fest, nicht mit dem Verstande, der die geheimnisvolle Kammer der
Glaubensschätze als Prunkgemach für hohe Feste das ganze Jahr verschlossen lässt
und vorsichtig seinen Geschäften nachgeht, sondern mit dem Herzen, welches
dunkel fühlt, dass die Religion mit der dem Leben zugekehrten Vorschrift der
Liebe die Menschen aneinander bindet oder binden sollte. Dass sie nach
vollbrachter Religionsübung sich mit ihrer Religion abfinden und dieselbe in den
menschlichen Verkehr nicht mitbringen, können sie einander von beiden Seiten mit
gleichem Recht vorwerfen; nur wird, die gleiche Innigkeit des Bekenntnisses bei
den einzelnen vorausgesetzt, die Abfindung bei dem strengeren Bekenntnisse
schwerer sein. Und doch finden sich hüben wie drüben bis zu einer gewissen
Grenze alle ab: denn wer befolgt die Vorschrift des Evangeliums, alles zu
verkaufen, was er hat, und es den Armen zu geben, oder nie für den kommenden Tag
zu sorgen? Wer Rechtsverbindlichkeiten eingegangen hat, wer Weib und Kind
ernähren muss, wird, wenn er auch noch so kirchlich religiös gesinnt ist, sich
mehr oder minder deutlich gestehen, dass er solche Vorschriften als unerfüllbar
betrachte. Dann bleibt zwar allerdings noch immer ein sehr großer Unterschied
zwischen ihm und einer Gaunerin, die das Geld zu einer Wallfahrt stiehlt, oder,
wie eine andere ihres Ordens, ein berühmtes Marienbild von gestohlenem Zeuge
kleiden, oder gar, wie gleichfalls vorgekommen ist, für das Gelingen eines
Einbruches eine Messe lesen lässt; aber die Nichtanwendung wie die nichtswürdige
Anwendung von Religionsvorschriften auf das Leben ist immer eine Abfindung, mit
welcher man bekennt, dass die Religion das Leben nicht ganz zu leiten vermöge.
Woher soll ihm aber eine ganze Leitung kommen, solang es an einem Rechte fehlt,
das jedem seinen Platz am Tische des Lehens sichert? Die Religion hat noch
selten einen christlichen Staat oder Fürsten abgehalten, um eines wirklichen
oder vermeintlichen Rechtes willen einem anderen Menschen- oder Christenreiche
den Krieg zu erklären und selbst mit Grausamkeit zu führen, ja nach erfochtenem
Sieg über blutigen Leichen und rauchenden Wohnstätten dem Herrn der Heerscharen,
den dieselbe Religion auch den Vater der Liebe nennt, einen schrecklichen
Lobgesang anzustimmen. Auf ein Recht aber glaubte auch die Tochter eines
heimatlosen Stammes sich berufen zu können, die über den Gräbern ihrer
geschlachteten Verwandten im Kriege mit der Gesellschaft aufgewachsen war und
diesen Krieg mit dem gleichen Hasse führte, mit welchem ein Naturvolk seine
Wälder und Gebirge unter Raub und Mord gegen die Waffen und Gesetze des
eingeborenen oder eingedrungenen Beherrschers zu behaupten sucht. Gerade hierin
aber lag zwischen ihr und
