 wiederholte es, dass der Staat keine Aufsicht über
die Beweggründe führen könne, aus denen sich Ehegatten verbinden. Da er nun die
Eingehung einer Ehe dem freien Willen und dem Ermessen der Beteiligten
anheimstellen muss, so muss ihnen auch die volle Freiheit bleiben, ein Bündnis,
das sie eingingen, um glücklich zu werden, aufzulösen, wenn es diesem Zwecke
nicht mehr entspricht, ihm entgegen ist. Mir scheint, der Kode Napoleon habe
diese Verhältnisse am vollständigsten erfasst und jeder Richtung ihre gebührende
Anerkennung gesichert. Ich finde es angemessen, dass nach dem Kode jede Ehe ohne
Weiteres getrennt wird, wenn nach zweijähriger Dauer derselben beide Gatten
darein willigen und die Eltern oder ein Familienrat die Ordnung der
Vermögensverhältnisse und die Zukunft der Kinder für gesichert erklären. Dadurch
schützt sich der Staat davor, dass ihm die Ernährung der Familie zur Last falle,
und lässt doch dem Menschen das Recht, frei über seine heiligsten Interessen zu
entscheiden. - Er hielt inne und sagte dann nach einer Pause: Allerdings kommen
auch Fälle vor, in denen eine solche friedliche Lösung unmöglich ist; da muss
natürlich der Staat vermittelnd dazwischentreten und das Gesetz die streitenden
Parteien zufrieden zu stellen suchen.
    Solche lange Auseinandersetzungen lagen nicht in der Art des Präsidenten,
heute aber mochte ihn das Interesse dazu bewogen haben, welches die Andern für
den Gegenstand zeigten.
    Auch Alfred hatte bis dahin schweigend zugehört, jetzt richtete er sich
empor und sagte: Inwiefern der Staat sich zu berücksichtigen hat, mag ich
augenblicklich nicht erörtern. Mir fällt aber, so oft das Thema berührt wird,
ein Ausspruch Rahel's ein, den man als Motto über alle Schriften setzen sollte,
welche sich gegen das neue Ehegesetz erklären. Sie sagt: »Die höchste Schmach
einer Frau, die tiefste Erniedrigung ist es, dass sie Mutter von Kindern werden
kann, deren Vater sie hasst und verachtet.« Mit den wenigen Worten drückt die
feinfühlende, scharfsichtige Frau Alles aus, was sich gegen die Unsittlichkeit
einer Ehe sagen lässt, an der das Gefühl keinen Teil mehr hat, die man gegen den
Wunsch der Gatten zusammenhalten will. Und wenn der Staat die wichtigsten Zwecke
durch Aufrechtaltung einer solchen Ehe zu erreichen glaubte, sie würden zu
schwer erkauft durch das Elend, das sie über den Einzelnen verhängen, durch die
Knechtschaft, zu der sie ihn zwingen wollen. Ein Gesetz, das ein großes,
sittliches und verständiges Volk, wie das unsere, verwirft, kann kein gutes
Recht sein. Gesetze geben ist so schwer! Jeder Mensch trägt sein besonderes
Recht nach seiner Individualität in sich. Jedes besondere Verhältnis schafft und
bedingt sein eigenes Recht. Was in dem einen Falle Verbrechen wäre, könnte
höchste Tugend in dem andern sein. Nun will man Menschen von der
