 entschieden vor sein Gericht, insofern das Eigentum
und die Rechte des Bürgers dabei gefährdet werden. Die geistige Ehe, die Ehe,
welche der Priester segnet, ist Sache des Einzelnen und nur das Gewissen der
Gatten hat darüber zu entscheiden. Glaubt der Staat sich ermächtigt, über diese
geistige Vereinigung der Gatten zu urteilen, denkt er daran, Vergehen gegen die
ehelichen Pflichten zu bestrafen, welche der gekränkte Teil schweigend ertragen
will, so verkennt er seinen Beruf und begeht ein Unrecht. Er drängt sich
unbefugt in die Geheimnisse des Einzelnen und beschränkt seinen freien Willen.
Dies zu tun ist aber ein Verbrechen, denn die Freiheit eines Menschen darf der
Staat nicht antasten, so lange sich Niemand beschwert, dass er sie zum Nachteil
eines Andern misbrauche.
    Das ganze Gesetz hat darum etwas so Gehässiges, sagte Teophil, weil es
nicht wie ein Schutz- sondern wie ein Strafgesetz aussieht. Es betrachtet die
Personen, die auf Scheidung klagen, wie Übeltäter, die man zu ihrer Pflicht
zwingen, wie Verbrecher, die man bestrafen müsse, während in den meisten Fällen
mindestens der eine Teil so unglücklich ist, dass man ihn so schnell als möglich
erlösen sollte. Die Zahl der Eheleute, die sich aus Leichtsinn trennen, wie es
in den Gesetzentwürfen heißt, möchte sehr gering sein; größer ist schon die Zahl
der Ehen, die ohne Überlegung geschlossen werden. Dies zu verhindern aber
vermag der Staat nicht und er kann es nicht einmal wollen.
    Was Sie über Ehescheidungen aus Leichtsinn sagen, ist ganz richtig, bemerkte
der Präsident. Die Ehe gibt den Gatten eine solche Menge gemeinsamer Pflichten
und Lasten, die Interessen derselben sind so fest ineinander verschlungen,
veranlassen bei einer Trennung eine solche Menge von Übelständen für beide
Teile, dass wohl der Leichtsinnigste ernst und aufmerksam wird und davor
zurückschreckt, wenn eben nur Leichtsinn ihn zu der Scheidung veranlasste. In den
niederen Ständen sind es gewöhnlich sittliche Verwahrlosung oder Not und Armut,
die unglückliche Ehen zuwege bringen. Diese Not mildern, das sittliche
Bewusstsein, das in unserm Volke vorhanden ist, durch moralische, nicht durch
pietistische Erziehung stärken, das ist es allein, was der Staat zur Beförderung
glücklicher Ehen tun kann. Glückliche Ehen möglich zu machen, muss sein Ziel
sein, nicht unglückliche Ehen zusammenzuhalten. Im Gegenteil ließe sich eher
behaupten, dass, da es vernünftiger Grundsatz des Staates ist, den Übeltäter,
gegen den die große Staatsfamilie sich beschwert, von der Gesammteit
auszuscheiden, weil er ihre Rechte kränkt und sie durch sein Beispiel
entsittlicht, so müsse der Staat auch, auf Verlangen einer Familie, diese von
einer Person befreien, die ihr Wohlergehen verhindert.
    Die Andern stimmten dem Präsidenten bei und er fuhr fort: Frau von Barnfeld
bemerkte vorhin und Teophil
