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    Eva und Terese, die, wie Alfred, mit Anteil zugehört hatten, erklärten
sich sofort zu jedem Beistand gern bereit und Terese fragte: Wenn nun der Mann
auch in die Scheidung willigt, so steht der Trennung doch kein Hindernis im Wege
und die Frau wird frei?
    Nach den bisherigen Gesetzen, sagte Teophil, würde dann die Scheidung keine
große Schwierigkeiten verursachen, da die Frau gewiss keine Unterstützung von dem
Manne verlangt, und sich und die Töchter wie bisher ernähren würde. Nach dem
beabsichtigten Gesetz dürfte es aber noch vielen Zweifeln unterworfen sein, ob
man diese Ehe überhaupt trennen würde?
    Aber was geht das den Staat an, ob zwei Menschen, die sich nicht mögen,
miteinander leben oder von einander gehen? fragte Eva. Da der Staat jene Frau
nicht gefragt hat, ob sie ihren Mann auch möge, als die Eltern sie zu einer
Heirat gegen ihre Neigung zwangen, so hat er doch auch jetzt gewiss nichts
danach zu fragen, wenn sie den aufgedrungenen Mann nicht mag und sich von ihm
trennt.
    Die Ehe und das Familienleben sind die Grundlage eines Staates und er hat
deshalb die Pflicht, sie zu schützen, sagte Teophil.
    Was heißt das, die Ehen schützen, wenn man eine Frau so unglücklich werden
lässt, als die, von der Sie eben berichtet haben? Die Frauen sollte man
beschützen, sie sollte man fragen, wenn man neue Gesetze über die Ehe entwirft,
rief Eva, und nicht Gesetze geben, die einer Unglücklichen befehlen, das harte
Joch zu tragen, wenn es ihr zu schwer wird. Es ist schlimm genug, dass Eltern und
Verhältnisse ein Mädchen zwingen können, sich gegen ihren Wunsch zu
verheiraten; der Staat braucht nicht die Ungerechtigkeit hinzuzufügen, dass er
verlangt, man solle verheiratet bleiben mit einem Manne, den man nicht liebt,
nicht achtet, den die Frau hassen muss, wenn er sie gegen ihren Willen zu fesseln
begehrt.
    Sie machen in Ihrer Entrüstung unbefangen einen Teil der Bemerkungen, die
von allen Seiten gegen das neue Gesetz eingewendet werden, das auch mir nicht
wohlbedacht erscheint, besonders weil es den Ehebruch bestrafen will, auch ohne
dass der gekränkte Teil klagbar dagegen wird, sagte der Präsident. Die Ehe ist
ein bürgerliches Institut und ein geistiges Band. Jede dieser Richtungen hat
ihre besonderen Rechte. In Frankreich trennt man sie scharf, indem man erst die
bürgerliche Ehe vor dem Maire abschliesst, die geistige Ehe darauf von dem
Priester segnen lässt. Die bürgerliche Ehe, als Staatsinstitut, als die schönste,
vollendetste Form menschlicher Vereinigung, zu schirmen und aufrecht zu
erhalten, ist Pflicht des Staates, denn mit Aufhebung unserer jetzt bestehenden
Ehesitten zerfällt die bürgerliche Gesellschaft in ein wüstes Chaos. Die
Trennung dieser Ehe gehört
