 zu vermehren.
    Es geht nicht bloß ein so tiefer dämonischer Zug durch die meisten dieser
Schaudergeschichten, dass den aufmerksamen Leser Grausen und Entsetzen anwandelt;
sondern die ewigen und unveränderlichen Gesetze der menschlichen Empfindungs-
und Handlungsweise werden auch oft auf eine so gewaltsame Weise unterbrochen,
dass der Verstand im eigentlichen Sinne des Wortes stille steht; wie denn z.B. in
einem der Originalprocesse, die ein juristischer Freund in unserer Provinz
aufgestöbert, sich die Relation findet, dass eine Mutter, nachdem sie bereits die
Folter überstanden, das heilige Abendmahl genossen und im Begriff ist, den
Scheiterhaufen zu besteigen, so sehr alles mütterliche Gefühl bei Seite setzt,
dass sie ihre einzige, zärtlich geliebte Tochter, ein Mädchen von fünfzehn
Jahren, gegen welche Niemand einen Verdacht hegt, sich in ihrem Gewissen
gedrungen fühlt, gleichfalls als Hexe anzuklagen, um, wie sie sagt, ihre arme
Seele zu retten. Das Gericht mit Recht erstaunt über diesen, vielleicht nie
wieder vorgekommenen Fall, ließ ihren Gesundheitszustand von Predigern und
Aerzten untersuchen, deren Original-Zeugnisse den Akten noch beiliegen und
durchaus günstig lauten. Die unglückliche Tochter, welche merkwürdiger Weise
Elisabet Hegel hieß, wurde in Folge dieser mütterlichen Aussage denn auch
wirklich hingerichtet2.
    Die gewöhnliche Auffassung der neuesten Zeit, diese Erscheinungen aus dem
Wesen des tierischen Magnetismus zu begreifen reichen durchaus nicht hin. Wie
will man z.B. die tiefe, dämonische Natur der alten Lise Kolken in dem
vorliegenden Werke daraus ableiten, die unbegreiflich ist, und es ganz
erklärlich macht, dass der alte Pfarrer, trotz des, ihm mit seiner Tochter
gespielten, entsetzlichen Betruges so fest in seinem Glauben an das Hexenwesen,
wie in dem, an das Evangelium bleibt.
    Die früheren Jahrhunderte des Mittelalters wussten wenig oder nichts von
Hexen. Das Verbrechen der Zauberei, wo es einmal vorkam, wurde milde bestraft.
So z.B. setzte das Koncilium zu Ancyra (314) die ganze Strafe dieser Weiber in
ein bloßes Verbannen aus der christlichen Gemeinschaft; die Westgoten
bestraften sie mit Prügeln, und Karl der Große ließ sie auf den Rat seiner
Bischöfe so lange in gefänglicher Haft, bis sie aufrichtige Busse taten3. Erst
kurz vor der Reformation klagt Innocentius VIII., dass die Beschwerden der ganzen
Christenheit über das Unwesen dieser Weiber, so allgemein und in einem solchen
Grade laut würden, dass dagegen auf das Entschiedenste eingegriffen werden müsse,
und ließ zu dem Ende 1489 den berüchtigsten Hexenhammer (malleus malleficarum)
anfertigen, nach welchem nicht bloß in der ganzen katholischen, sondern
merkwürdiger Weise auch in der protestantischen Christenheit, die doch sonst
alles Katolische verabscheuete und zwar mit solchem fanatischen Eifer inquirirt
wurde, dass die Protestanten es weit den Katholiken an Grausamkeit zuvor taten,
bis katholischer Seits der
