 geleitet, aber bei dem lebhaften Protest
des Fräuleins gegen jeden Gedanken einer Entführung hatten sie gleichwol sich
überzeugt, dass sie dessen ungeachtet das Opfer einer Täuschung ward, wofern
nicht ihrem ganzen Handeln ein Geheimnis anderer Art zum Grunde lag, das sie
ihnen zu verheimlichen gesucht hatte.
    Den Rückweg bis zum Schloss legten sie unter tausend Plänen und
Vermutungen über dies Ereignis zurück, wobei sich indes das Herz Beider
sträubte, ihr eine innigere Verbindung mit Lord Membrocke als Grund
unterzulegen, wozu ihre Handlungsweise an und für sich allerdings einigen
Verdacht darbot.
    Die Hauptfrage blieb indes, was unter solchen Umständen ferner für sie zu
tun sei. Denn hätte sie auch durch die genossene Gastfreundschaft sich
verpflichtet halten können, Rechenschaft von ihren Handlungen zu geben, so war
ihr doch das Recht unbestritten, über sich selbst zu verfügen, und hiermit auch
den Nachforschungen ihrer Freunde eine Grenze gesetzt.
    Zwei so zartfühlende Männer würden sich dieser Beschränkung ihres Schutzes
unter andern Umständen unbedenklich gefügt haben, wären nicht Beide von der
Unmöglichkeit überzeugt gewesen, Membrocke könne je eine andere, als schlechte
Absicht mit Frauen haben, und hätten nicht Beide mit Zuversicht geglaubt, er
habe durch die schlauesten Lügen dies klare, nur zu offene Gemüt betört, ihm
zu folgen.
    Sie vermuteten, dass die Schwierigkeiten, die sich der Familie Nottingham
entgegen gestellt hatten, ihr Auskunft über ihre Verwandten zu verschaffen,
benutzt worden wären, um ihrem Vertrauen eine andere Richtung zu geben, und aufs
Neue stieg ihre Sorge, wohin sie wohl geführt sein möchte.
    Die Entdeckung ihrer Flucht hatte dabei die Mutter Richmonds und die alte
Herzogin so erschüttert, dass die Beiden von Besorgnis erfüllt waren, so ohne
alle Milderung dieses schmerzlichen Gefühles, ja, fast mit erhöhten Sorgen für
die junge Lady, zurückkehren zu müssen.
    Doch schon fanden Beide die Umstände verändert. Die jüngere Herzogin lehnte
alle Erklärungen durch die Kälte ab, mit der sie augenblicklich die Sache
abzuschließen trachtete. Keine Spur war mehr übrig von der heftigen Unruhe, die
bei der ersten Nachricht sie fast ihrer stolzen Haltung beraubt hatte.
    Wir sind uns das Zeugnis schuldig, die Pflichten der Menschenliebe und der
Gastfreundschaft an dieser jungen Person vollkommen erfüllt zu haben, erwiderte
sie dem lebhaften Vortrage ihres Sohnes, glauben uns aber jetzt für uns selbst
und unsere Umgebungen ihrer vollkommen entledigt durch das Stillschweigen und
unerhörte Dunkel, worein sie sich zu hüllen für gut befunden hat.
    Ich, die ich dieser jungen Person eine mütterliche Güte erzeigte, ich fühle,
dass ich die Einzige bin, die sich von dieser Handlung gekränkt ansehen kann. Ich
gebe aber dies Gefühl und das damit verbundene Recht meines ferneren Schutzes
hiermit auf, da ich einsehe, dass ich überhaupt nur dies zartere Recht besaß, sie
von der eigenen Lenkung
