 ausbilden, um es nach
außen zu wenden. »Dem Sinne des Auges hat er nicht zu schmeicheln. Das Auge
bevorteilt gar leicht das Ohr und lockt den Geist von innen nach außen.
Umgekehrt muss der bildende Künstler in der Außenwelt leben und sein Inneres
gleichsam unbewusst an und in dem Auswendigen manifestieren. Bildende Künstler
müssen wohnen wie Könige und Götter, wie wollten sie denn sonst für Könige und
Götter bauen und verzieren? Sie müssen sich zuletzt dergestalt über das Gemeine
erheben, dass die ganze Volksgemeinde in und an ihren Werken sich veredelt
fühle.«
    Sodann ließ unser Freund sich ein anderes Paradoxon erklären: warum gerade
in diesen festlichen, andere Regionen so belebenden, tumultuarisch erregten
Tagen hier die größte Stille herrsche und das Arbeiten nicht auch ausgesetzt
werde?
    »Ein bildender Künstler«, hieß es, »bedarf keines Festes, ihm ist das ganze
Jahr ein Fest. Wenn er etwas Treffliches geleistet hat, es steht nach wie vor
seinem Aug' entgegen, dem Auge der ganzen Welt. Da bedarf es keiner
Wiederholung, keiner neuen Anstrengung, keines frischen Gelingens, woran sich
der Musiker immerfort abplagt, dem daher das splendideste Fest innerhalb des
vollzähligsten Kreises zu gönnen ist.«
    »Man sollte aber doch«, versetzte Wilhelm, »in diesen Tagen eine Ausstellung
belieben, wo die dreijährigen Fortschritte der bravesten Zöglinge mit Vergnügen
zu beschauen und zu beurteilen wären.«
    »An anderen Orten«, versetzte man, »mag eine Ausstellung sich nötig machen,
bei uns ist sie es nicht. Unser ganzes Wesen und Sein ist Ausstellung. Sehen Sie
hier die Gebäude aller Art, alle von Zöglingen aufgeführt; freilich nach
hundertmal besprochenen und durchdachten Rissen: denn der Bauende soll nicht
herumtasten und versuchen; was stehenbleiben soll, muss recht stehen und, wo
nicht für die Ewigkeit, doch für geraume Zeit genügen. Mag man doch immer Fehler
begehen, bauen darf man keine.
    Mit Bildhauern verfahren wir schon lässlicher, am lässlichsten mit Malern, sie
dürfen dies und jenes versuchen, beide in ihrer Art. Ihnen steht frei, in den
innern, an den äußern Räumen der Gebäude, auf Plätzen sich eine Stelle zu
wählen, die sie verzieren wollen. Sie machen ihren Gedanken kund, und wenn er
einigermaßen zu billigen ist, so wird die Ausführung zugestanden, und zwar auf
zweierlei Weise, entweder mit Vergünstigung, früher oder später die Arbeit
wegnehmen zu dürfen, wenn sie dem Künstler selbst missfiele, oder mit Bedingung,
das einmal Aufgestellte unabänderlich am Orte zu lassen. Die meisten erwählen
das erste und behalten sich jene Erlaubnis vor, wobei sie immer am besten
beraten sind. Der zweite Fall tritt seltener ein, und man bemerkt, dass alsdann
die Künstler sich weniger vertrauen,
