 ich meine Zuhörer und Schüler abzuhärten, und sie an blutige
Auftritte zu gewöhnen mich bemühete.
    Endlich aber wurden mir doch die kleineren Mordstücke zuwider, und ich wagte
mich an größere - an Seelenmorde durch Kirche und Staat, wofür ich gute Stoffe
aus der Geschichte wählte; ließ auch hin und wieder kleine episodische
Ergözlichkeiten von leichteren Morden, als z.B. der Ehre, durch den tückischen
guten Ruf, der Liebe, durch kalte herzlose Buben, der Treue, durch falsche
Freunde, der Gerechtigkeit, durch Gerichtshöfe, der gesunden Vernunft, durch
Zensuredikte u.s.w. mit einfliessen. Da aber war es vorbei, und es wurden in
kurzen mehr denn funfzig Injurienprozesse gegen mich anhängig gemacht. Ich trat
auf vor Gericht als mein eigener advocatus diaboli; vor mir saßen an der
Tafelrunde ein halb Duzend mit den Gerechtigkeitsmasken vor dem Antlize,
worunter sie ihre eigene Schalksphysiognomie und zweite Hogartsgesichtshälfte
verbargen. Sie verstehen die Kunst des Rubens, wodurch er vermittelst eines
einzigen Zuges ein lachendes Gesicht in ein weinendes verwandelte, und wenden
sie bei sich selbst an, sobald sie sich auf die Gerichtsstühle niederlassen,
damit man diese nicht für arme Sünderstühlchen anzusehen geneigt sein möchte. -
Nach einer strengen Verwarnung, die Wahrheit auf die mir vorgelegten Anklagen zu
sagen, hub ich so an:
    »Wohlweise! Ich stehe hier als beschuldigter Injuriant vor Ihnen, und alle
corpora delicti sprechen wider mich, worunter ich auch Sie selbst zu zählen fest
willens bin, indem man corpora delicti nicht nur als die Gegenstände aus denen
man auf ein bestimmtes Verbrechen schließen kann, z.B. Brechstangen,
Diebsleitern u.d. gl. sondern auch als die Leiber selbst in denen das Verbrechen
wohnt, ansehen könnte. Nun aber wäre es nicht übel geraten, dass Sie selbst
nicht nur als gute Teoretiker die Verbrechen kennen lernten, sondern sie auch
als brave Praktiker auszuüben verständen, wie denn schon manche Dichter sich
ernstlich beklagen, dass ihre Rezensenten selbst, nicht einen einzigen Vers zu
machen im Stande wären, und doch über Verse richten wollten; - und was würden
Sie, Wohlweise, zu entgegnen haben, wenn Ihnen, der Analogie gemäß, ein Dieb,
Ehebrecher oder irgend ein anderer Hundsfott dieses Gelichters, über den Sie
richten wollten, eine ähnliche Nuss aufzuknacken gäbe und sie nicht für
kompetente Rezensenten in ihrem Fache anerkennen wollte, weil sie in praxi
selbst noch gar nichts prästirt.
    Die Gesetze scheinen auch in der Tat hierauf hinzudeuten, und eximiren Sie
als Gerichtspersonen in manchen Fällen von den Verbrechen, wie Sie denn z.B.
ungestraft erwürgen, mit dem Schwerdte um sich schlagen, mit Keulen niederhauen,
verbrennen, säcken, lebendig begraben und vierteilen und foltern dürfen; -
lauter grobe
