 für größere Ehre halten:
einzugestehen, dass sie sich in einem oder dem andern Punkte geirrt habe, oder in
ihrem angetanen Unrecht zu verharren? Ich hoffe, die Kammer hält sich nicht für
unfehlbar; denn ich sehe hier nur Menschen um mich sitzen, wie ich einer bin.
    PRÄSIDENT: Die Kammer hält sich nicht für unfehlbar, wohl aber den Fürsten.
    ERNST: Verzeihen Sie mir. So wie ich den Fürsten zu kennen die Ehre habe,
wird er Ihnen für diese Meinung wenig Dank wissen, und in Angelegenheiten, wo er
bloß nach Ihren Berichten urteilt, am allerwenigsten.
    PRÄSIDENT: So hält sich die Ordnung des Staats, das System, wodurch er
zusammengehalten wird, für unfehlbar. Herr Oberkammerrat; und in
Kollisionsfällen, deren Ihnen noch genug aufstossen werden, geht es über
Vorurteile hinaus, um des Ganzen und seines Besten willen.
    ERNST: Diese Worte sind mir nun nicht mehr so neu, dass ich davor erschrecken
sollte. Die Kollisionsfälle erwarte ich, und die Lehre, auf die Sie jetzt
deuten, habe ich in großen Staaten oft vernommen. Aber wann geschieht dieses?
wann ziehen sich die Diener eines Staats hinter ein solches Bollwerk, das sie
System in diesem Sinne nennen? Nur dann, wenn es dahin gekommen ist, dass sie das
Licht scheuen; wenn sie alles so verwirrt und aufgelöst haben, dass sie sich nur
durch schlechte Mittel zu helfen suchen, oder der schlechten so gewohnt sind,
dass sie die guten, auch bei dem sichtbarsten Nutzen, verwerfen. Doch die
Ursachen davon gehören nicht hierher, weil wir nicht in diesem Falle sind. Wir
sind so glücklich, in keinem großen Staate zu leben, noch weniger in einem
verderbten großen Staate, und haben gar nicht nötig, dem vermeinten Besten des
Ganzen unschuldige Opfer zu schlachten, damit unser Spiel fortdaure und sich
nicht entülle. Und aus diesem Zutrauen auf Sie, Herr Präsident, und auf diese
Herren und alle Diener des Fürsten wage ich es, mich diesem Schreckenswort
entgegenzustellen.
    PRÄSIDENT: Ich bin zu alt zum Wagen. Doch davon ist jetzt nicht die Rede,
und die Kammer ist kein Ort zum Streiten über Meinungen; auch kann hier die
Meinung des einzelnen nicht bestimmen. Die Frage ist, soll die Bitte dem Fürsten
vorgetragen werden? Hat der Mann da ein Recht dazu, es zu fordern?
    ERNST: Hat er keins dazu, was wagt die Kammer?
    PRÄSIDENT: Ich setze die Frage anders. Verstattet es das Herkommen, der
Gebrauch?
    ERNST: Die Frage ist durch Herkommen und Gebrauch beantwortet; und selbst
das System, auf welches Sie sich stützen, erfordert, dass der wegen einer
zweideutigen Tat durch einen Spruch verurteilte Beamte erst gereinigt werde,
bevor er
