 dauern, ehe
ein Kodex reiner Vernunftgesetze zu Stande kommt. - Immerhin! man eile hier mit
Weile, ohne es auf das platonische Jahr (auf den Tag nach dem jüngsten Tage)
auszusetzen. Sobald nur reine Vernunft-Anordnungen im Staate zur Grundlage
dienen; was schadet es, wenn auch ihre nächsten Gründe in einer
Verstandesautorität aufzusuchen sind? - Was Recht ist, bestimmt die reine
Vernunft; was bürgerlich Recht ist, mag die gesunde Vernunft oder die Autorität,
die sich in der positiven Gesetzgebung offenbart, angeben. Wenn Autorität den
vernünftigen Willen gegen Neigung, Leidenschaft, Interesse, kurz, gegen
unvernünftige Aus- und Einfälle in Schutz nimmt, - wer darf sie für jene äußere
Schwert- und Stockgewalt halten? Wer kann den fürchten, den er nicht ehrt? Wo
Ehrerbietung ist, da ist Furcht. - Schon haben diese beiden Begriffe im Worte
Ehrfurcht sich ehelich verbunden. Die Rechte der Menschen, die nach unsern
jetzigen Verfassungen nicht viel mehr als bloß möglich sind, durch bürgerliche
Rechte wo nicht zu wirklich wirklichen zu machen, so doch sie der Wirklichkeit
etwas näher zu bringen; das ist die Pflicht der positiven Gesetzgebung, die in
Abgötterei ausartet, wenn sie nicht die Rechte der Menschheit sich zum
unablöslichen Gesetze macht. Jetzt wird ein Gesetzbuch aus dem andern gemacht;
und die Stände (der nähere Ausschuss der Gesetznehmer) im monarchischen Staat
bestehen selbst mit Recht darauf, dass ihnen ihre alten Rechte nicht genommen
werden mögen, weil, wenn einmal die äußere Gewalt sich Willkürlichkeiten
erlaubt, alles drüber und drunter geworfen wird. Ein Gesetzbuch ist eine
Vernunftabschrift; und nicht nur bei der Staatseinrichtung, sondern in allen
Zweigen der Staatsverfassung kann und muss sich Vernunft offenbaren, wenn nicht
alles heute so und morgen anders sein soll. - Die Pflicht jener Stillen im Lande
, jener Gottessöhne, jener Kinder des Höchsten, jener Auserwählten, die wir den
Geistern substituiren? Den Menschen richtig berechnen, keinen Bruch übrig
lassen, durch Erfahrung der Demonstration, durch empirische Principien den
rationalen fortelfen, bei der Sanction der Vernunft die Vorträge des Verstandes
in Anschlag zu bringen, das Muss und das Wird in genaue Verhältnisse setzen, wenn
Gesetznehmer sich lieber unter die Hand des Fürsten schmiegen wollen, weil das
Gesetz unerbittlich ist, und es von ihm nicht heißt: den Demütigen gibt er
Gnade, sondern: den Gehorsamen gibt er Recht; ihnen lebhaft vorstellen, welch
ein Vorzug es sei, wenn Menschen sich vor dem Gesetz, wie vor der Natur, als
eine einzige Familie versammeln. Kann man denn nicht Gebote und Verbote durch
Ausweichungen widerlegen? Dem Luxus durch Beispiel vorbeugen? Durch ein
Moralbuch (warum denn immer ein Gesetzbuch) den Staat zu einem moralischen
Instrument stimmen? Kann man nicht ernstaft
